Brandanschlag auf Sparkasse Germersheim: 76-Jähriger soll in psychiatrische Klinik

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Germersheim | Landau. Die Staatsanwaltschaft Landau hat beim Landgericht Landau einen Antrag auf Unterbringung eines 76-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 2. Juli 2025 gegen 9.30 Uhr in die Sparkassenfiliale am Tournuser Platz in Germersheim eingedrungen zu sein, bewaffnet mit einem Benzinkanister, zwei Feuerzeugen und einem Messer.
Die Tat vom 2. Juli 2025
Nach Angaben der Ermittler verteilte der Mann Benzin auf dem Teppich vor dem Kundenschalter und entzündete es. Dabei bedrohte er einen Mitarbeiter mit dem Messer. Nur durch das schnelle Eingreifen von Sparkassenmitarbeitenden, die den Brand mit Feuerlöschern eindämmen konnten, wurde ein größeres Feuer verhindert. Im Anschluss versuchte der 76-Jährige zu fliehen, konnte jedoch von einem Bankangestellten und einem Kunden überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Währenddessen leistete er erheblichen Widerstand und verletzte die beiden Männer durch Schläge, Tritte und in einem Fall durch eine Bisswunde.
Die Polizei nahm den Beschuldigten noch am Tatort fest. Seitdem befindet er sich auf richterliche Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchte schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Ein psychiatrisches Gutachten legt nahe, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig war. Eine strafrechtliche Verfolgung ist daher nicht möglich. Aufgrund der Gefahr weiterer schwerwiegender Taten strebt die Staatsanwaltschaft nun jedoch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen eines Sicherungsverfahrens an.
Das Landgericht Landau wird nun über die Zulassung des Antrags und die Durchführung des Sicherungsverfahrens entscheiden.
Hintergrund: Sicherungsverwahrung
Im sogenannten Sicherungsverfahren kann ein Täter in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, auch wenn ein reguläres Strafverfahren wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann. Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren potenziell gefährlichen Taten.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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