Angler-Kontrollen am Rhein: SGD Süd mit der Wasserschutzpolizei unterwegs

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Germersheim. Zur Überprüfung der Einhaltung fischereirechtlicher Bestimmungen war ein staatlicher Fischereiaufseher der SGD Süd am Wochenende gemeinsam mit der Wasserschutzpolizei Germersheim auf dem Rhein im Einsatz. Im Abschnitt zwischen Rhein-Kilometer 352 und 409 – von Neuburg bis Speyer – sowie in angrenzenden Seitengewässern wie Lautermuschel, Mechtersheimer Altrhein, Berghäuser Altrhein und Reffenthaler Altrhein wurden rund 50 Angler kontrolliert.
Dabei stellte die Einsatzgruppe drei Verstöße gegen die geltende Frühjahrsschonzeit fest. Die Wasserschutzpolizei leitete in diesen Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In einem weiteren Fall fehlte der gültige Angelschein – hier wird wegen Fischwilderei ermittelt. Die SGD Süd hat als Geschädigte Strafantrag gestellt, das Verfahren führt die WSP Germersheim. Die Frühjahrsschonzeit gilt jährlich vom 15. April bis zum 31. Mai. Während dieses Zeitraums ist die Verwendung aktiver Kunstköder wie Spinner oder Blinker untersagt – ausgenommen sind künstliche Fliegen. Ziel der Regelung ist der Schutz laichender Raubfischarten wie Hecht und Zander. Passives Angeln ohne aktive Köderführung bleibt zulässig.
Solche gemeinsamen Kontrollfahrten von Fischereiaufsicht und Wasserschutzpolizei finden regelmäßig statt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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