Wasserentnahme im Hunsrück: Sprudelbetriebe dürfen weiter pumpen
- Das Gericht gab den Eilanträgen zweier Betriebe gegen die Einstellung der Entnahme von Grundwasser statt. (Archivbild)
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Hunsrück-Hochwald. Die Wasserförderung in zwei Brunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald geht vorerst weiter. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Mit den Beschlüssen in den Eilverfahren dürfen zwei Sprudelbetriebe ihre Brunnen zunächst weiter nutzen. Ihnen war im April aufgegeben worden, die Entnahme einzustellen.
Gericht sieht derzeit Firmeninteressen im Vorteil
Nach Gerichtsangaben überwiegt aktuell das Interesse der Unternehmen, das Wasser vorläufig weiter zu entnehmen. Ein sofortiger Stopp hätte demnach „erhebliche und teilweise nicht mehr rückgängig zu machende wirtschaftliche Konsequenzen“.
Zugleich seien bislang keine stichhaltigen Argumente erkennbar, dass die Wasserentnahme Nachteile für die betroffenen Oberflächengewässer habe.
Beschwerde in Rheinland-Pfalz noch möglich
Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz datiert die Entscheidungen auf den 1. Juli. Aktenzeichen sind 4 L 586/26.KO und 4 L 587/26.KO. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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