Pflichtbeteiligung in Rheinland-Pfalz: Grüne planen neues Energiegesetz

Ob Photovoltaik- oder Windkraft-Park - für beide soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion künftig die Pflicht bestehen, Kommunen und Bürger daran zu beteiligen. (Archivbild) | Foto: Thomas Frey/dpa
  • Ob Photovoltaik- oder Windkraft-Park - für beide soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion künftig die Pflicht bestehen, Kommunen und Bürger daran zu beteiligen. (Archivbild)
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Rheinland-Pfalz. Für Kommunen und Anwohner könnte der Bau von Wind- und Solarparks im Land künftig verbindlich mehr Geld oder Beteiligungsmöglichkeiten bringen. Die Grünen-Fraktion in Mainz hat am Donnerstag, 30. Juli, einen Entwurf für ein Landesbürgerenergiegesetz vorgestellt, das den Ausbau erneuerbarer Energien stärken und die Akzeptanz vor Ort erhöhen soll.

Kern des Vorstoßes ist eine Pflichtbeteiligung, falls vor Ort keine freiwillige Einigung mit Projektierern zustande kommt. Schon nach Bundesrecht sind freiwillige Zahlungen oder Beteiligungen von Bürgern und Kommunen möglich. Der Gesetzentwurf der Grünen in Rheinland-Pfalz würde darüber hinaus festlegen, welcher Anteil von Einnahmen an Kommunen fließen soll und dass Bürgern eine Beteiligung in bestimmtem Umfang angeboten werden muss.

Was der Entwurf konkret vorsieht

Die Grünen betonen, dass freiwillige Vereinbarungen weiter Vorrang haben sollen. Nach ihren Vorstellungen soll es dabei Spielräume geben. Möglich wären etwa verschiedene Modelle:

  • finanzielle Beteiligungen für Bürgerinnen und Bürger
  • Anteile für Bürgerenergiegenossenschaften an einem Anlagenpark
  • vergünstigte regionale Stromtarife
  • zweckgebundene Zahlungen an Kommunen

Einnahmen der Kommunen dürften nach den Plänen nicht frei im Haushalt verwendet werden. Das Geld soll nach Darstellung der Fraktion in Klimaschutz und Energiewende fließen.

Mehr Akzeptanz oder mehr Aufwand

Für Projektierer würde eine solche Regelung bedeuten, dass sie einen Teil ihrer Einnahmen abgeben und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen müssten. Ob das Investoren abschreckt, ist offen. Die Grünen verweisen auf ähnliche Gesetze in anderen Bundesländern. Der Entwurf orientiere sich stark an Nordrhein-Westfalen und werde in Rheinland-Pfalz auf Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet.

Nach Angaben der Fraktion war im Nachbarland bislang kein Durchsetzen der Beteiligungspflicht nötig. Auch der Verwaltungsaufwand lasse sich mit Mustervereinbarungen, standardisierten Verfahren und Beratung durch die Energieagentur begrenzen.

Warum der Vorstoß jetzt kommt

Die Grünen erklären, sie hätten ein solches Gesetz bereits in der früheren Ampel-Koalition im Land umsetzen wollen. Nach Angaben der Fraktionsvorsitzenden Katrin Eder kam es damals aber zu keiner Einigung mit den Partnern. Ob CDU und SPD dem Entwurf nun zustimmen, ist unklar. Gespräche mit den Regierungsparteien habe es bislang noch nicht gegeben. Der Entwurf soll voraussichtlich im August in den Landtag eingebracht und anschließend in den Ausschüssen beraten werden.

So sieht die Lage vor Ort aus

In Rheinland-Pfalz gibt es bereits Bürgerenergiegenossenschaften und kommunale Beteiligungsmodelle. Im Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften sind nach Angaben der Beteiligten mehr als 30 Genossenschaften zusammengeschlossen.

Die Energiegenossenschaft Treneg in Trier betreibt demnach mehrere Photovoltaik-Anlagen und hat 335 Mitglieder. Vorstand Gerhard Dehen zufolge konzentrierte sich die Genossenschaft bislang auf PV-Freiflächenanlagen, weil sich Windkraftprojekte oft deutlich später rechnen. Gerade für ältere Mitglieder mit kürzeren Anlagehorizonten sei das ein wichtiger Punkt.

Dehen sagt zudem, frühe Gespräche mit Anwohnern hätten bei den Projekten geholfen. Wo Menschen beteiligt würden, entstehe eher das Gefühl, dass es um „unsere PV-Anlage“ gehe und nicht um ein fremdes Projekt.

Auch in der Verbandsgemeinde Wörrstadt gibt es bereits Beteiligung. Dort wurden mehrere Gemeinden vertraglich an den Erlösen von zwei Windparks beteiligt.

Zustimmung von Kommunen und Genossenschaften

Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt den Entwurf. Geschäftsführer Moritz Petry sieht es als sinnvoll an, Beteiligungen verbindlicher zu regeln. Dass die Mittel zweckgebunden sein sollen, bewertet er nicht als Problem. Nach seiner Einschätzung geht es meist nicht um sehr große Summen und Kommunen haben ohnehin Ausgaben etwa für Hitzeschutz oder Klimafolgenanpassung.

Aus Sicht von Energiegenossenschaften ist zugleich fraglich, wie stark der Ausbau künftig noch angeschoben werden kann. Vertreter verweisen auf die vom Bund angestoßene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Nach ihren Angaben könnte das Ende fester Einspeisevergütungen neue Photovoltaik-Projekte wirtschaftlich deutlich schwieriger machen.

Die Energiewende Hunsrück-Mosel eG in Monzelfeld erwartet deshalb, dass eine bald geplante PV-Anlage voraussichtlich ihr letztes Neubauprojekt sein wird. Danach könne sich die Genossenschaft wohl nur noch auf die Verwaltung bestehender Anlagen beschränken. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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