Lohnplus in Baden-Württemberg: Was im Handel jetzt gilt
- Die Tarifparteien haben einen Abschluss im baden-württembergischen Einzelhandel erzielt. (Archivbild)
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Baden-Württemberg. Rund 500.000 Beschäftigte im Einzel- und Versandhandel bekommen in Baden-Württemberg mehr Geld. Der Handelsverband Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Verdi haben sich nach übereinstimmenden Angaben in der vierten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt. Vorausgegangen waren zahlreiche betriebliche Aktionen und Warnstreiks.
Was der Abschluss vorsieht
Nach Angaben der Tarifparteien werden Löhne und Gehälter in zwei Stufen erhöht:
- 3,0 Prozent mehr rückwirkend zum 1. Juli
- 2,0 Prozent mehr zum Donnerstag, 1. April
- Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls
- Untere Entgeltgruppen werden besonders gestärkt
Der Tarifvertrag hat den Angaben zufolge eine Laufzeit von 25 Monaten. Für Beschäftigte bedeutet der Abschluss mehr Planungssicherheit beim Einkommen. Für Auszubildende und Beschäftigte in unteren Lohngruppen fällt die Wirkung nach Darstellung der Gewerkschaft besonders ins Gewicht.
Verdi spricht von erkämpftem Kompromiss
Die Einigung übernimmt laut Verdi Ergebnisse, wie sie zuerst Ende August in Nordrhein-Westfalen erzielt wurden. Vergleichbare Abschlüsse gebe es auch in Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Verdi-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger sagte, der Abschluss sei von den Beschäftigten in den Betrieben erkämpft worden. „Ohne ihren Einsatz wäre dieser Abschluss nicht möglich gewesen.“
Verdi war mit deutlich höheren Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Die Gewerkschaft hatte 300 Euro mehr für Löhne und Gehälter verlangt. Auszubildende sollten nach der Forderung künftig 150 Euro mehr bekommen.
Arbeitgeber verweisen auf Kostendruck
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Philip Merten, nannte die Einigung einen herausfordernden und schmerzhaften Kompromiss. Der Einzelhandel stehe weiter unter erheblichem Kostendruck, unter anderem wegen steigender Personal-, Energie- und Logistikkosten. Die zusätzlichen Belastungen aus dem Tarifabschluss müssten von den Unternehmen erst erwirtschaftet werden, erklärte Merten. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |