Equal Pay: Daimler-Truck-Managerin erhält 210.000 Euro Nachzahlung

Urteil des Landesarbeitsgerichts zu Lohnunterschieden bei Daimler Truck. (Archivbild) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
  • Urteil des Landesarbeitsgerichts zu Lohnunterschieden bei Daimler Truck. (Archivbild)
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Stuttgart. Bei Equal Pay in Führungspositionen hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einer Managerin von Daimler Truck rund 210.000 Euro Nachzahlung zugesprochen.

Das Urteil ist für Beschäftigte vor allem deshalb relevant, weil das Gericht die Bezahlung nicht am bestbezahlten einzelnen Kollegen gemessen hat, sondern am Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.

In dem jahrelangen Rechtsstreit ging es um die Vergütung der Frau aus der mittleren Führungsebene in den Jahren 2018 bis 2022. Nach Angaben des Gerichts war ihre Klage teilweise erfolgreich. Das Verfahren war zuvor vom Bundesarbeitsgericht nach Stuttgart zurückverwiesen worden.

Gericht sieht Benachteiligung nicht widerlegt

Die Klägerin hatte sich den Spitzenverdiener unter ihren männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleich ausgesucht. Einen Anspruch auf genau dieses Gehalt verneinte das Landesarbeitsgericht. Zugleich erklärte das Gericht, Daimler Truck habe die bestehende Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung nicht widerlegen können.

Statt des Gehalts des Topverdieners sprach das Gericht der Managerin die Differenz zwischen ihrer Vergütung und dem Median der männlichen Vergleichsgruppe zu. Der Median ist der Wert, bei dem gleich viele Verdienste darüber wie darunter liegen. Dadurch verzerren einzelne Spitzengehälter das Bild weniger stark als bei einem Durchschnitt.

Verfahren nach Urteil beendet

Daimler Truck erklärte, das Unternehmen habe seine Standpunkte zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt. Bestätigt worden sei, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr benannten Kollegen habe. Zudem teilte das Unternehmen mit, es gebe keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflichen oder außertariflichen Beschäftigten.

Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts ist das Verfahren mit dem verkündeten Urteil beendet. Weitere Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht wurden nicht zugelassen. Das Aktenzeichen lautet 2 Sa 14/24. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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