BGH-Entscheidung in Karlsruhe: VW-Anleger scheitern

Die Porsche SE sieht sich durch die BGH-Entscheidung bestätigt. (Archivbild) | Foto: Lino Mirgeler/dpa
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Karlsruhe. Für Anleger, die im Musterverfahren zur früheren Übernahmeschlacht um Volkswagen auf Schadenersatz hofften, ist der Rechtsweg in dieser Sache abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat ihre Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Damit ist der Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle rechtskräftig.

Im Mittelpunkt stand der Versuch der Porsche Automobil Holding SE, den deutlich größeren Volkswagen-Konzern zu übernehmen. Porsche SE erreichte damals zwar einen Anteil von 52,2 Prozent an VW. Das Ziel, 75 Prozent zu übernehmen, wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Die Sportwagenmarke Porsche ging anschließend an Volkswagen. In den Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld.

BGH bestätigt Bewertung der Kapitalmarkt-Mitteilungen

Die Kläger wollten feststellen lassen, dass falsche oder irreführende Informationen der Porsche SE ihre Verluste verursacht hätten. Das Oberlandesgericht Celle hatte zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen aus dem Jahr 2008 jedoch nicht als grob unrichtig oder verwerflich bewertet.

Der BGH bestätigte diese Einschätzung. Bis Oktober 2008 sei die Porsche SE rechtlich und sittlich nicht verpflichtet gewesen, ihre Absichten beim Aufbau der VW-Beteiligung offenzulegen. Aus Sicht eines verständigen Anlegers seien die Mitteilungen zudem nicht grob unrichtig gewesen. Auch ein sittenwidriges Verhalten liege nicht vor.

Milliardenforderung betrifft vor allem Hedgefonds

Nach Angaben der Porsche SE hatten 40 Kläger, überwiegend US-amerikanische Hedgefonds, Schadenersatz von insgesamt 5,4 Milliarden Euro gefordert. Die Entscheidung bindet die Prozessgerichte in sechs ausgesetzten Ausgangsverfahren. Nach Einschätzung der Porsche SE sind diese Klagen auf Grundlage des BGH-Beschlusses abzuweisen. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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