Beschwerde im Hunsrück: Wasserstreit geht vor OVG weiter

Die nächste gerichtliche Entscheidung liegt nun beim Oberverwaltungsgericht. (Symbolbild) | Foto: Thomas Frey/dpa
  • Die nächste gerichtliche Entscheidung liegt nun beim Oberverwaltungsgericht. (Symbolbild)
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Hunsrück-Hochwald. Die Wasserentnahme aus sechs Brunnen im Nationalpark bleibt vorerst erlaubt. Für Betriebe und die Region ist der Streit damit weiter offen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat Beschwerde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt.

Im Juli hatte das Gericht den Eilanträgen zweier Sprudelbetriebe stattgegeben. Sie dürfen die sechs Brunnen vorerst weiter nutzen. Zuvor war im April ein Verbot der Wasserentnahme ergangen.

Beschwerde liegt beim Oberverwaltungsgericht

Nach Angaben des Gerichts ist die Beschwerde der SGD Nord eingegangen. Über den nächsten Schritt entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte seine Eilentscheidung mit möglichen schweren Folgen für die Unternehmen begründet. Ein Stopp der Wasserentnahme hätte nach Gerichtsangaben „erhebliche und teilweise nicht mehr rückgängig zu machende wirtschaftliche Konsequenzen“ gehabt. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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