36 Sägewerke fordern Millionen vom Land – BGH lässt Schadenersatzfrage offen

Streit um Rundholz weiterhin nicht beigelegt. (Archivbild) | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Karlsruhe. Für 36 Sägewerke ist im Streit um möglichen Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe noch keine Entscheidung gefallen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.

Damit ist auch für das Land Baden-Württemberg weiter offen, ob es am Ende zahlen muss. Das OLG hatte das Land dem Grunde nach bereits für ersatzpflichtig gehalten. Nach der Entscheidung des BGH ist diese Frage aber noch nicht abschließend geklärt.

BGH sieht Lücken bei zentralen Punkten

Der Bundesgerichtshof hält die Klage eines Inkassodienstleisters grundsätzlich für zulässig. Das Unternehmen macht für 36 Sägewerksbetriebe nach eigenen Angaben mindestens 270 Millionen Euro Schadenersatz geltend. Hinzu kommen Zinsen von 203 Millionen Euro.

Nach Auffassung des Gerichts hat das OLG Stuttgart jedoch wichtige Punkte nicht ausreichend festgestellt. Es fehle an einer belastbaren Prüfung, ob und in welchem Umfang das Land den Wettbewerb tatsächlich beeinträchtigt habe. Auch zu Vereinbarungen zwischen Waldbesitzern und Forstbehörden gebe es zu wenig Feststellungen.

Zudem sei nicht ausreichend dargelegt worden, ob Beschäftigte der Landesforstverwaltung vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hätten. Genau diese Punkte muss das OLG nun erneut prüfen.

Worum es im Holz-Streit geht

Die beteiligten Unternehmen werfen dem Land vor, zwischen 1978 und September 2016 zu hohe Preise für Rundholz gezahlt zu haben. Baden-Württemberg hatte Holz aus Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern früher zentral vermarktet. Nach Darstellung der Kläger führte das zu einer Monopolstellung.

Das Bundeskartellamt stufte diese Praxis 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein und untersagte sie. Inzwischen wurde die Forstverwaltung im Land reformiert. Der juristische Streit über mögliche Schadenersatzansprüche ist damit aber nicht beendet und dürfte die Gerichte weiter beschäftigen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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