TSV 1860 München scheitert mit Beschwerde vor DFB-Gericht

Das DFB-Bundesgericht hat die Beschwerde des TSV 1860 München gegen die verweigerte Zulassung zurückgewiesen. | Foto: Anouar Touir
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Fußball. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 München zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der bereits im Juni getroffenen Entscheidung, dem Verein trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die 3. Liga in der kommenden Saison zu verweigern.

Entscheidung auf DFB-Ebene endgültig

Nach Angaben des DFB hatte der TSV 1860 München im Zulassungsverfahren eine wirtschaftliche Bedingung nicht erfüllt. Die erforderlichen Sicherheiten und Nachweise seien nicht fristgerecht beim Verband eingegangen. Daraufhin hatte die DFB-Fachgruppe Spielbetriebe dem Verein die Zulassung verweigert.

Die anschließende Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Bescheid wies das Bundesgericht nun im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurück. Das Urteil ist auf DFB-Ebene letztinstanzlich.

TSV Havelse rückt nach

Den frei gewordenen Startplatz in der 3. Liga erhält laut DFB der TSV Havelse. Der Klub aus Niedersachsen rückt gemäß Paragraf 55a der DFB-Spielordnung als bestplatzierter sportlicher Absteiger der abgelaufenen Spielzeit nach. Für den TSV 1860 München bedeutet die Entscheidung den Abstieg in die Regionalliga.

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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