Zweitmeinung vor OP: Wann zahlt die Krankenkasse?

Nicht jede Operation muss unbedingt sein: Viele Eingriffe sind medizinisch nicht zwingend notwendig - eine Zweitmeinung kann helfen, unnötige Operationen zu vermeiden. | Foto: dpa
  • Nicht jede Operation muss unbedingt sein: Viele Eingriffe sind medizinisch nicht zwingend notwendig - eine Zweitmeinung kann helfen, unnötige Operationen zu vermeiden.
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Zweitmeinung vor Operation. Vor einer geplanten Operation kann eine zweite ärztliche Einschätzung helfen, Nutzen und Risiken besser abzuwägen. Gesetzlich Versicherte haben bei bestimmten Eingriffen sogar einen festen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Kosten für eine solche Zweitmeinung übernimmt.

Der zusätzliche Arzttermin soll Patientinnen und Patienten eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Zweitmeinungen außerdem dazu beitragen, unnötige Operationen zu vermeiden.

Auch für das Gesundheitssystem spielt das eine Rolle. Operationen verursachen hohe Kosten. Deshalb plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), dass vor bestimmten Eingriffen verpflichtend eine Zweitmeinung eingeholt werden soll.

Bei diesen Operationen besteht Anspruch auf eine Zweitmeinung

Für mehrere planbare Eingriffe gibt es bereits ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für die Beratung bei einer weiteren spezialisierten Ärztin oder einem spezialisierten Arzt.

Dazu zählen unter anderem:

  • Mandeloperationen
  • Hüftgelenkersatz
  • Kniegelenkersatz
  • Gebärmutterentfernungen
  • Gallenblasenentfernungen
  • Eingriffe an der Wirbelsäule

Welche Operationen genau darunter fallen, legt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest.

Ärztinnen und Ärzte, die einen solchen Eingriff empfehlen, müssen auf dieses Recht hinweisen. Der Hinweis muss mindestens zehn Tage vor dem geplanten Operationstermin erfolgen.

Nur unabhängige Fachärzte dürfen die Zweitmeinung geben

Bei der Suche nach einer Zweitmeinung gilt grundsätzlich die freie Arztwahl. Allerdings müssen Ärztinnen und Ärzte für das Verfahren besonders qualifiziert sein und dürfen keine wirtschaftlichen Interessen an der Operation haben.

Deshalb kommen Medizinerinnen und Mediziner aus derselben Praxis oder Klinik wie der zuerst behandelnde Arzt nicht infrage. Auch eine Tätigkeit in der Klinik, in der die Operation stattfinden soll, ist ausgeschlossen.

Eine Orientierung bietet die "Arztsuche Zweitmeinung" des Patientenservices unter 116117.de. Dort sind Ärztinnen und Ärzte gelistet, die für dieses Verfahren zugelassen sind.

Zweitmeinung kann auch bei anderen Diagnosen möglich sein

Auch außerhalb der festgelegten Eingriffe kann eine Zweitmeinung möglich sein. Krankenkassen dürfen freiwillig zusätzliche Beratungen bezahlen, etwa nach einer Krebsdiagnose.

Teilweise arbeiten die Kassen dafür mit Onlineportalen oder eigenen Fachärzten zusammen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kann es jedoch vorkommen, dass wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen.

Kooperierende Gutachter oder Plattformen könnten dazu neigen, besonders teure Eingriffe grundsätzlich eher abzulehnen. Die Verbraucherschützer raten deshalb dazu, bei der Krankenkasse nachzufragen, warum die ausgewählten Experten für die Beurteilung der jeweiligen Behandlung besonders qualifiziert sind.

So läuft der Termin für die Zweitmeinung ab

Bei einem Zweitmeinungstermin finden in der Regel keine neuen Untersuchungen statt. Die Ärztin oder der Arzt bewertet vorhandene Befunde, Untersuchungsergebnisse und Laborwerte.

Wichtig ist deshalb, dass diese Unterlagen vollständig vorliegen. Sie können bei der ersten Praxis angefordert oder über die elektronische Patientenakte bereitgestellt werden.

Am Ende kann der Zweitmeinungsarzt gebeten werden, die Einschätzung schriftlich zusammenzufassen. Die Entscheidung für oder gegen eine Operation bleibt anschließend bei Patient oder Patientin. Ein bereits vereinbarter OP-Termin kann gegebenenfalls wieder abgesagt werden. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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