Zu viel Steuer im Ferienjob gezahlt? So gibt es Geld zurück

Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung. | Foto: dpa
  • Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung.
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Ferienjob Steuern. Viele Schüler und Studierende können ihr Einkommen aus Ferienjobs steuerfrei behalten. Liegt das gesamte Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an.

Ferienjobs sind für viele junge Menschen eine Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen und erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Steuerlich gilt dabei derselbe Grundsatz wie für alle Beschäftigten. Auch Schülerinnen, Schüler oder Studierende sind grundsätzlich steuerpflichtig, sobald Einkommen erzielt wird.

«Grundsätzlich gilt: Auch wer noch zur Schule geht oder studiert, ist steuerpflichtig, wenn er oder sie Einkommen erzielt», erklärt Kammerpräsident Walter Sesterhenn von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. "Denn die Steuerpflicht bemisst sich nicht am Alter, sondern rein an der Höhe der erzielten Einkünfte." Entscheidend ist der steuerliche Grundfreibetrag. Für Ledige liegt er bei 12.348 Euro pro Jahr. Wer mit allen Einkünften im Jahr unter diesem Betrag bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen.

Warum beim Ferienjob oft trotzdem Steuern abgezogen werden

Trotzdem kommt es häufig vor, dass beim Lohn aus Ferienjobs zunächst Abzüge vorgenommen werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Lohnabrechnung bestimmte steuerliche Vorgaben anzuwenden. Gerade bei zeitlich befristeten Jobs wird deshalb oft Lohnsteuer einbehalten.

Am Ende des Jahres kann sich jedoch zeigen, dass die Einkünfte insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen. In diesem Fall besteht in der Regel kein Steueranspruch des Staates.

Wer trotzdem Abzüge auf der Gehaltsabrechnung hatte, kann eine freiwillige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dadurch lassen sich einbehaltene Steuern häufig vollständig zurückholen.

Für Ferienjobber bedeutet das praktisch: Entscheidend ist nicht der einzelne Job, sondern das gesamte Einkommen innerhalb eines Jahres. Liegt es unter dem Grundfreibetrag, kann eine Steuererklärung dazu führen, dass einbehaltene Beträge erstattet werden. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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