Zollfreigrenzen bei Fernreisen: 430 Euro richtig nutzen

Nicht verwechseln: Bargeld über 10.000 Euro muss beim Zoll angemeldet werden – das ist aber nicht die Waren-Freigrenze. | Foto: Christophe Gateau/dpa-mag
  • Nicht verwechseln: Bargeld über 10.000 Euro muss beim Zoll angemeldet werden – das ist aber nicht die Waren-Freigrenze.
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Zollfreigrenzen bei Fernreisen. Wer aus einem Nicht-EU-Land per Flugzeug oder Schiff nach Deutschland zurückkommt, kann Waren bis 430 Euro abgabenfrei einführen. Das hilft vor allem bei Mitbringseln, Schmuck, Kleidung oder Technik, denn oberhalb der Grenze wird die Einreise beim Zoll schnell teurer.

Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 175 Euro, wie das Europäische Verbraucherzentrum erläutert. Für Tabak, Alkohol und Arzneimittel gelten zusätzlich eigene Höchstgrenzen. Diese Regeln stehen neben der allgemeinen Warenfreigrenze und können je nach Produkt entscheidend sein.

430 Euro gelten nicht für Bargeld

Eine häufige Verwechslung betrifft Bargeld. Wer aus einem Nicht-EU-Land mit 10.000 Euro oder mehr einreist, muss den Betrag beim Zoll anmelden. Diese Schwelle sagt aber nichts darüber aus, ob Waren zollfrei eingeführt werden dürfen.

Für die Praxis sind vor allem diese Werte wichtig:

  • 430 Euro Warenwert für Reisende per Flugzeug oder Schiff aus Nicht-EU-Ländern.
  • 175 Euro Warenwert für Personen unter 15 Jahren.
  • 10.000 Euro oder mehr Bargeld müssen bei der Einreise angemeldet werden.
  • Tabak, Alkohol und Arzneimittel haben gesonderte Höchstgrenzen.

Geschenke zählen beim Zoll wie gekaufte Waren

Wie teuer ein Irrtum werden kann, zeigt ein Fall aus der Beratung der Verbraucherschützer. Ein frisch verheiratetes Ehepaar reiste aus Indien mit einem Goldschmuckset nach Deutschland ein, das der Braut zur Hochzeit geschenkt worden war. Weil der Wert unter 10.000 Euro lag, gingen die beiden davon aus, dass keine Anmeldung nötig sei.

Das war falsch. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums folgten eine Nachverzollung mit hoher Rechnung und ein Steuerstrafverfahren. Entscheidend ist nicht, ob die Ware gekauft oder geschenkt wurde, sondern ihr Wert bei der Einreise.

Wird die Freigrenze überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden. Dann werden die gesamten Waren verzollt und versteuert, nicht nur der Betrag oberhalb der Freigrenze.

Ein Zollcheck vor der Rückreise verhindert Kosten

Bei Unsicherheit bietet die Website des Zolls eine Übersicht zu Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern sowie zu Richtmengen innerhalb der Europäischen Union. Besonders bei Schmuck, Elektronik, teurer Kleidung oder mehreren Mitbringseln kann die Prüfung vor der Rückreise helfen, Nachzahlungen und Verfahren zu vermeiden. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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