Wärmepumpen-Förderung sichern: Diese Regeln gelten jetzt

Ab dem 21. Juli 2026 gelten für den Einbau von Wärmepumpen in Deutschland neue, reformierte Förderbedingungen. | Foto: dpa
  • Ab dem 21. Juli 2026 gelten für den Einbau von Wärmepumpen in Deutschland neue, reformierte Förderbedingungen.
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Wärmepumpen-Förderung. Wer eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen will, muss seit Montag, 21. Juli, mit geänderten Förderregeln rechnen. Für die Finanzplanung zählt nun stärker, wie weit das Vorhaben schon vorbereitet ist und welche Boni noch gelten.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW bleibt die Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig sinken aber die anrechenbaren Investitionskosten. Einzelne Zuschläge entfallen ganz oder werden schrittweise gekürzt.

Für Eigentümer mit laufenden Projekten gilt eine Übergangsregelung. Ob noch die bisherigen Konditionen greifen, hängt laut Verbraucherzentrale NRW vor allem vom aktuellen Planungsstand ab. Wichtig bleibt, dass der Förderantrag immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss.

Der Planungsstand entscheidet über alte oder neue Konditionen

Liegt bereits eine "Bestätigung zum Antrag" der KfW vor, bleibt diese laut Verbraucherzentrale NRW sechs Monate gültig. Sie kann damit auch unter den neuen Förderbedingungen noch verwendet werden. Maßgeblich ist, wann die Bestätigung erstellt wurde.

Anders ist es bei technischen Projektbeschreibungen des BAFA, die bislang nicht genutzt wurden. Diese verlieren nach Sonntag, 20. Juli, ihre Gültigkeit.

Künftig soll außerdem der Einsatz natürlicher Kältemittel verpflichtend sein. Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent entfällt.

Einkommensbonus wird neu gestaffelt

Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich weiter nach den zusätzlich anwendbaren Förderbausteinen. Neu ist vor allem die Staffelung des Einkommensbonus, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angekündigt hat.

  • Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro steigt der Bonus auf 40 Prozent.
  • Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent.
  • Bei einem Einkommen bis 50.000 Euro ist ein Einkommensbonus von bis zu 10 Prozent möglich.

Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können zusätzlich profitieren. Je nach Einkommen sind weitere Förderanteile von bis zu 40 Prozent möglich. Für Familien wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen dabei einmalig um 10.000 Euro abgesenkt.

Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW zunächst von 20 auf 16 Prozent. Ab Samstag, 1. August, soll er vollständig entfallen. Dazwischen wird er ab Sonntag, 1. Februar, jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere vier Prozentpunkte reduziert.

Förderobergrenzen bleiben für Familien am höchsten

Bei der Finanzierungsplanung zählen auch die Obergrenzen. Künftig liegt die maximale Förderung für Haushalte mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro bei 80 Prozent. Für alle übrigen Antragsberechtigten liegt die Obergrenze bei 70 Prozent.

Für die Einordnung der Gesamtkosten spielt nicht nur die Förderung eine Rolle. Laut Verbraucherzentrale NRW kann eine Wärmepumpe die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und Energiekosten senken, besonders zusammen mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union gefertigt werden. Für Geräte aus Nicht-EU-Fertigung sinkt die Grundförderung dann gleichzeitig auf 15 Prozent. Für die Planung wird damit neben der Förderhöhe auch die Herkunft des Systems wichtiger. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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