Vorrang für Radfahrer: Das gilt am Zebrastreifen

Wer mit dem Fahrrad am Zebrastreifen die Straßenseite wechseln will, muss absteigen und schieben. | Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-mag
  • Wer mit dem Fahrrad am Zebrastreifen die Straßenseite wechseln will, muss absteigen und schieben.
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Vorrang am Zebrastreifen. Radfahrer haben am Zebrastreifen nur dann Vorrang vor Autos, wenn sie absteigen und schieben oder das Rad ohne Treten wie einen Roller nutzen. Das hilft bei der Einschätzung, wann Autofahrer bremsen müssen und wann Radfahrer den Verkehr auf der Straße durchfahren lassen müssen.

Am Fußgängerüberweg geht es nicht allein um Fußgänger. Nach Angaben des Auto Club Europa werden auch Tretroller, Rollstühle, Inlineskates und ähnliche nicht motorisierte Fahrzeuge den Zufußgehenden gleichgestellt, wenn sie den Überweg nutzen. Für Autofahrer bedeutet das: Bremsbereitschaft ist auch dann nötig, wenn sich solche Nutzer dem Zebrastreifen nähern.

Radfahrer haben nur ohne Treten Vorrang

Entscheidend ist die Art der Nutzung. Wer mit dem Fahrrad in die Pedale tritt und über den Zebrastreifen fährt, darf das grundsätzlich. Vorrang entsteht dadurch aber nicht. Fahrzeuge auf der Straße müssen in diesem Fall nicht wegen des Radfahrers anhalten.

  • Vorrang besteht, wenn Radfahrer absteigen und das Fahrrad schieben.
  • Vorrang besteht laut ACE auch, wenn Radfahrer nicht treten und sich mit einem Fuß vom Boden abstoßen.
  • Kein Vorrang besteht, wenn Radfahrer in die Pedale treten und über den Zebrastreifen fahren.

E-Scooter-Fahrer müssen für Vorrang absteigen

Anders sieht es bei E-Scootern aus. Wer mit einem Elektrotretroller wie ein Fußgänger Vorrang beanspruchen will, muss absteigen und den Roller über den Fußgängerüberweg schieben.

Fahren E-Scooter-Nutzer über den Zebrastreifen und behindern dabei Fußgänger oder müssen Autofahrer deshalb bremsen, droht nach ACE-Angaben ein Verwarngeld von 20 Euro. Gleiches gilt für Radfahrer, die tretend über den Fußgängerüberweg fahren und dadurch entsprechende Situationen auslösen.

Kommt es beim Fahren über den Zebrastreifen zu einem Unfall, müssen Radfahrer und E-Scooter-Fahrer laut Auto Club Europa mit einem «nicht unerheblichen Mitverschulden» rechnen.

Auch Fußgänger müssen aufmerksam bleiben

Sind Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer auf der Straße unterwegs, gelten für sie am Zebrastreifen ähnliche Pflichten wie für Autofahrer. Sie müssen aufmerksam und bremsbereit sein, anhalten und Fußgänger sicher queren lassen, wenn diese dort über die Straße gehen wollen.

Überholen am Zebrastreifen ist deshalb auch für Rad- und Rollerfahrer verboten. Bei Stau muss der Fußgängerüberweg freibleiben, damit Querungen nicht blockiert werden.

Der ACE weist zugleich darauf hin, dass auch Fußgänger aufmerksam bleiben sollten. Blickkontakt und eine eindeutige Bewegungsrichtung helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Praktisch gilt: Vorrang gibt es am Zebrastreifen nur in der Rolle als Fußgänger oder bei ausdrücklich gleichgestellten nicht motorisierten Fortbewegungsarten. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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