Urlaubsfotos im Ausland: Diese Motive besser nicht fotografieren
- Dieses Schild ist kein Deko-Element. Fotografierverbote gelten in vielen Ländern, besonders rund um Militär- und Sicherheitsbereiche.
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Urlaubsfotos im Ausland. Ein schnelles Bild kann im Urlaub rechtliche Probleme auslösen. In manchen Ländern gelten strenge Fotografierverbote für bestimmte Orte oder Personen. Wer Hinweisschilder übersieht, riskiert Geldstrafen oder sogar kurzfristige Haft.
Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell eine harmlose Urlaubsszene zum Problem werden kann. In der Nähe des Flughafens Chania auf der griechischen Insel Kreta wurde ein Deutscher festgenommen, nachdem er Fotos vom Flughafen und von Militärflugzeugen gemacht haben soll. Die Behörden prüfen den Verdacht der Spionage.
Weitreichendes Fotografierverbot in Polen
Auch andere beliebte Reiseziele haben klare Regeln. Das Auswärtige Amt weist etwa für Polen auf ein weitreichendes Fotografierverbot hin. Rund 25.000 Objekte im Land sind betroffen. Dazu zählen Eisenbahnanlagen, Brücken, Kraftwerke und militärische Einrichtungen. Selbst bestimmte Bankfilialen können dazugehören.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss laut Auswärtigem Amt mit Konsequenzen rechnen. Möglich sind die Beschlagnahmung der Kamera, Geldstrafen bis zu umgerechnet etwa 4.700 Euro oder bis zu 30 Tage Haft.
Fotografierverbote gelten oft für militärische Anlagen und sensible Orte
Grundsätzlich kennzeichnen viele Länder verbotene Motive mit entsprechenden Schildern. In Polen sollen alle betroffenen Anlagen markiert sein. Laut Reisehinweisen kann die Kennzeichnung jedoch schwer erkennbar oder nicht eindeutig sein.
Auch in Tschechien gibt es entsprechende Regeln. Unweit der Prager Burg liegt beispielsweise das Verteidigungsministerium. Es steht auf der tschechischen Liste der Orte mit Fotografierverbot. Das Auswärtige Amt empfiehlt, auf Schilder mit der Aufschrift „Zákaz fotografování“ zu achten.
Je nach Land kann die Liste der verbotenen Motive sehr unterschiedlich sein. Häufig betroffen sind unter anderem:
- militärische Anlagen
- Grenzanlagen
- religiöse Stätten
- Paläste und historische Gebäude
- Mitglieder von Königshäusern
- Personen ohne deren Zustimmung
- Armutsszenen
Auch an Flughäfen gelten fast überall klare Regeln. Im Sicherheitsbereich bei Gepäck- und Personenkontrollen ist Fotografieren in der Regel untersagt.
Wer unsicher ist, kann vor der Reise die Hinweise des Auswärtigen Amtes zum jeweiligen Land prüfen oder sich bei Reiseveranstaltern und lokalen Touristeninformationen informieren. Im Zweifel wird auf ein Foto besser verzichtet. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |