Urlaubsauto richtig beladen: Ab wann drohen Bußgeld und Punkte?

Urlaubsauto richtig beladen: Reinstopfen was irgendwie reinpasst ist keine gute Idee. Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf nicht überschritten werden. | Foto: dpa
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Urlaubsauto richtig beladen. Viele Autofahrer laden vor dem Urlaub einfach ein, bis alles verstaut ist. Doch genau das kann teuer werden. Schon wenige Prozent Überladung können Bußgelder nach sich ziehen. Wer sein Auto vor der Reise wiegt, vermeidet nicht nur Strafen, sondern fährt auch deutlich sicherer.

Gerade bei Familienreisen summieren sich Koffer, Taschen und Mitfahrer schnell zu mehr Gewicht, als der Wagen zulässt. Ein überladenes Auto fährt sich unsicherer und kann Sanktionen nach sich ziehen. Nach Angaben von TÜV Süd werden bei einem Pkw ab mehr als 5 Prozent Überladung Geldbußen ab 10 Euro fällig. Bei mehr als 20 Prozent kommen 95 Euro und ein Punkt in Flensburg hinzu. Wer mehr als 30 Prozent über dem zulässigen Gesamtgewicht liegt, muss mit 235 Euro und einem Punkt rechnen.

Warum Überladung gefährlich ist

  • längerer Bremsweg
  • schlechteres Lenkverhalten
  • höhere Belastung der Reifen
  • Gefahr eines Reifenplatzers
  • schlechtere Fahrstabilität in Kurven
  • Probleme bei Ausweichmanövern

Wird bei einer Kontrolle eine deutliche Überladung festgestellt, kann im Einzelfall auch die Weiterfahrt erst einmal enden. Dann darf oft erst weitergefahren werden, wenn Gepäck ausgeladen wurde.

Wo kann man sein Auto wiegen?

Am genauesten lässt sich das tatsächliche Reisegewicht des vollgetankten und startbereiten Autos auf einer Waage bestimmen. Das Gewicht der Mitfahrer muss dabei zusätzlich eingerechnet werden oder sie sind beim Wiegen direkt mit an Bord.

Öffentliche Waagen gibt es laut TÜV Süd in fast jeder Gemeinde. Adressen lassen sich im Internet oder über Gemeindeverwaltungen finden. Auch die Polizei lässt Fahrzeuge bei Verdacht auf Überladung auf diese Weise nachwiegen.

So berechnen Sie die zulässige Zuladung

Rein rechnerisch ergibt sich die mögliche Zuladung aus der zulässigen Gesamtmasse minus Leergewicht. Dabei sind im Leergewicht bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten. Für Mitfahrer und Gepäck bleibt also nur das, was danach übrig ist.

Im Fahrzeugschein stehen dafür laut ADAC diese Angaben:

  • F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
  • F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
  • G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Kilogramm, also die Leermasse

Ganz verlässlich ist diese Rechnung aber nicht. Im Fahrzeugschein ist meist das Gewicht des Basisfahrzeugs vermerkt. Zusätzliche Ausstattung kann das Auto schwerer machen, ohne dass dies in den Papieren auftaucht. TÜV-Süd-Experte Vincenzo Lucà erläutert: «Je mehr Ausstattung hinzukommt, umso schwerer wird das Fahrzeug. Das wird aber nicht in die Papiere aufgenommen, weil der Individualisierungsgrad je nach Modell sehr unterschiedlich sein kann.»

Für den Alltag heißt das vor allem vor längeren Urlaubsfahrten: Sicherheit über das tatsächliche Gewicht gibt am Ende nur das Wiegen des beladenen Autos. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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