Upcycled Ingredients im Supermarkt: Was dahintersteckt und was zählt
- Beim Einkauf tauchen immer öfter Lebensmittel mit Zutaten aus Nebenprodukten auf. Entscheidend ist, was im Zutatenverzeichnis steht und ob Angaben nachvollziehbar sind.
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Upcycled Ingredients. Upcycled Ingredients sind Zutaten aus verwertbaren Resten und Nebenprodukten der Lebensmittelherstellung und sie gelten rechtlich wie andere Zutaten, entscheidend sind Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit im Regal.
Darauf weist der Herausgeber TÜV SÜD hin. Gemeint sind Rohstoffe, die früher häufig im Müll oder als Tierfutter gelandet wären, obwohl sie technisch und hygienisch sinnvoll weiterverarbeitet werden können. Für den Alltag bedeutet das vor allem: Produkte können Zutaten mit Vorgeschichte enthalten, ohne dass es automatisch „Abfall im Essen“ ist.
Typische Beispiele sind Brot aus überschüssigem Brot, Kekse mit Mehl aus Biertreber aus der Bierproduktion oder Schokolade, die auch Fruchtfleisch der Kakaofrucht nutzt. Laut TÜV SÜD liegt das Hauptversprechen im Nachhaltigkeitsnutzen durch weniger Verschwendung. Der Begriff sagt aber zunächst nur etwas über die Herkunft aus und nicht automatisch über Nährwert oder Qualität.
Woran Upcycling im Einkauf erkennbar ist
Eine eigene Pflichtkennzeichnung „upcycled“ gibt es in der Europäischen Union nicht. Entscheidend ist deshalb das Zutatenverzeichnis. Dort muss die Zutat mit ihrer korrekten Bezeichnung auftauchen, zum Beispiel als Apfelfaser, Aprikosenkernpaste oder Biertrebermehl. Allergene sind wie bei allen Lebensmitteln regulär zu kennzeichnen.
Für die Einordnung hilft ein einfacher Merksatz aus dem TÜV-SÜD-Text: Ein Keks mit upgecyceltem Mehl bleibt ein Keks. Der mögliche Zusatznutzen liegt im ressourcenschonenderen Einsatz bereits erzeugter Rohstoffe. Ob zusätzlich Ballaststoffe, Proteine oder sekundäre Pflanzenstoffe enthalten sind, hängt vom Ausgangsmaterial und der Verarbeitung ab.
Kontrolle und Standards: Keine Sonderregeln, aber klare Pflichten
Upcycled Ingredients unterliegen in Deutschland und der EU keiner eigenen Sonderkontrolle. Sie müssen dieselben lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen wie andere Zutaten, also sicher, rückverfolgbar und korrekt gekennzeichnet sein. Grundlage ist unter anderem die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011, die irreführende Angaben verbietet, auch bei Aussagen zu Umweltvorteilen oder Eigenschaften.
Ergänzend verweist TÜV SÜD auf freiwillige, weltweit anerkannte Lebensmittelstandards, die Unternehmen zur Bewertung von Lieferketten und zur systematischen Risikosteuerung nutzen. Genannt werden:
- IFS Food
- FSSC 22000
- BRCGS Food
Diese Standards ersetzen keine Gesetze, können aber Transparenz in der Lieferkette und bei der Rückverfolgbarkeit unterstützen.
Eine verbreitete Definition liefert außerdem die Upcycled Food Association. Sie beschreibt upgecycelte Lebensmittel als Produkte, die Zutaten nutzen, die sonst nicht in der menschlichen Ernährung gelandet wären, über verifizierbare Lieferketten verfügen und positive Umweltauswirkungen haben. Die Quelle ist hier zu finden: https://www.upcycledfood.org/upcycled-food.
Am Ende ist die praktische Konsequenz einfach: Entscheidend sind klare Zutatenangaben, nachvollziehbare Herkunft und eine nicht irreführende Nachhaltigkeitsaussage, nicht das Trendwort auf der Vorderseite der Verpackung. red
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |