Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge? Der entscheidende Unterschied im Strafrecht
- Der Angeklagte (r) wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
- Foto: Uwe Anspach/dpa
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Berlin. Für das Verständnis vieler Strafprozesse ist entscheidend, warum Gerichte nach einem Todesfall nicht immer auf Totschlag erkennen. In Berlin hat der Strafrechtler Ali B. Norouzi den zentralen Unterschied erklärt: Maßgeblich ist, ob der Täter den Tod vorsätzlich herbeiführen wollte oder ihn nur fahrlässig verursachte.
Der Unterschied liegt im Vorsatz
Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist der Tod eines Menschen sowohl bei Totschlag als auch bei Körperverletzung mit Todesfolge das Ergebnis der Tat. Juristisch kommt es aber auf die innere Haltung des Täters zum Tod des Opfers an.
Bei Totschlag muss der Täter mit Vorsatz handeln. Dafür reicht es nach Norouzi aus, wenn er den Tod für möglich hält und ihn in Kauf nimmt. Juristen sprechen dann von bedingtem Vorsatz.
Was bei Körperverletzung mit Todesfolge gilt
Anders ist die Lage bei der Körperverletzung mit Todesfolge. Hier richtet sich der Vorsatz auf die Körperverletzung. Dass das Opfer stirbt, wird dem Täter als fahrlässiges Verhalten zugerechnet.
Norouzi beschreibt den Unterschied mit einer Faustformel, die den juristischen Kern alltagsnah verdeutlichen soll:
- Fahrlässig handelt, wer denkt: „Na, wird schon gut gehen.“
- Vorsätzlich handelt, wer denkt: „Na, wenn schon.“
Diese Formel sei juristisch nicht exakt, mache den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit aber verständlicher.
Was für die Haftdauer wichtig ist
Für die Länge einer Haftstrafe ist die rechtliche Einordnung nach Angaben des Strafrechtlers nicht allein entscheidend. Wenn zwei Verurteilte dieselbe Strafe erhalten, hängt eine mögliche vorzeitige Entlassung nicht automatisch davon ab, ob das Urteil auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge lautet.
Entscheidend sind laut Norouzi die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafaussetzung. Dazu zählen vor allem die Prognose für den Verurteilten und die Frage, ob von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht.
Was ein rechtlicher Hinweis bedeutet
In Strafprozessen fällt zudem oft der Begriff rechtlicher Hinweis. Das bedeutet nach Norouzi nicht, dass sich ein Gericht bereits festgelegt hat. Vielmehr muss das Gericht den Angeklagten informieren, wenn auch eine andere Verurteilung in Betracht kommt. So kann die Verteidigung ihre Strategie darauf einstellen. Norouzi spricht von einem „Update der Anklageschrift“. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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