Ticketkosten zurück bei Festival-Absage: Was erstattet wird

Bock auf Festival? Sagt der Veranstalter das Event kurz vor Beginn ab, ist das für Gäste meist eine Enttäuschung - und kann auch finanziell schmerzhaft sein. | Foto: dpa
  • Bock auf Festival? Sagt der Veranstalter das Event kurz vor Beginn ab, ist das für Gäste meist eine Enttäuschung - und kann auch finanziell schmerzhaft sein.
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Festival-Absage und Ticket-Erstattung. Wird ein Festival abgesagt, besteht für Ticketkäufer in der Regel ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises. Andere Ausgaben wie Hotel oder Anreise bleiben jedoch meist an den Besuchern selbst hängen. Darauf weist die Rechtsanwältin Caroline Sohns vom Deutschen Anwaltverein hin.

Für Veranstalter ist die Absage eines Festivals oft der letzte Schritt. Für Fans bedeutet sie dagegen, dass bereits gekaufte Tickets wertlos werden. In diesem Fall muss der Anbieter den Ticketpreis erstatten.

Zusätzliche Kosten rund um den Besuch zählen jedoch meist nicht dazu. Ausgaben für Fahrt oder Unterkunft entstehen nach Einschätzung von Rechtsexpertin Caroline Sohns, Mitglied im Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, aus persönlichen Entscheidungen der Besucher.

Reise- und Hotelkosten bleiben meist privat

Weil Anreise und Übernachtung freiwillig organisiert werden, unterliegen diese Ausgaben in der Regel keiner Schadenersatzpflicht des Veranstalters. Das gilt besonders dann, wenn die Absage aus Gründen erfolgt, die der Anbieter nicht selbst verursacht hat. Eine angekündigte Unwetterlage kann zum Beispiel ein solcher Grund sein.

Ticketpreis muss zeitnah zurückgezahlt werden

Anders ist die Lage beim Eintrittspreis. "Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter endgültig abgesagt, entsteht für den Käufer ein Rücktrittsrecht", sagt Caroline Sohns. Der gezahlte Kaufpreis muss dann unverzüglich zurückgezahlt werden. Ein Zeitraum von etwa 14 Tagen gilt dafür als angemessen.

In manchen Fällen behalten Tickets ihre Gültigkeit für eine Ersatzveranstaltung oder einen Termin im Folgejahr. Dann kann die Rückerstattung davon abhängig gemacht werden, dass Ticketinhaber ihre Eintrittskarte zunächst zurücksenden.

Ist das Ticket beim Veranstalter eingegangen, sollte auch in diesem Fall die Auszahlung normalerweise innerhalb von rund 14 Tagen erfolgen. Für zusätzliche Reise- oder Unterkunftskosten bleibt dagegen meist kein Anspruch auf Erstattung. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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