SWR: Rundfunkrat sucht acht ehrenamtliche Fachexperten

SWR: Ein „Tatort“-Dreh in Stuttgart mit den Kommissaren Thorsten Lannert und Sebastian Bootz. | Foto: deagreez/stock.adobe.com
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Nachrichten. Der Rundfunkrat des SWR startet am heutigen 15. Juli den Bewerbungszeitraum für acht sachverständige Personen, die er für die Amtszeit 2026 bis 2031 in den Verwaltungsrat entsendet. Gesucht werden engagierte Persönlichkeiten mit nachweisbarer Expertise und engem Bezug zu Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz.

Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse, die zum Aufgabenprofil des Verwaltungsrats passen, etwa in Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht sowie Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft. Unter den acht Mitgliedern muss außerdem mindestens eine Person das Wirtschaftsprüferexamen und eine weitere die Befähigung zum Richteramt mitbringen.

Was sich durch die Reform geändert hat

Das Verfahren folgt der Reform des SWR-Staatsvertrags, die am 1. September 2025 in Kraft trat und die Gremienstruktur anpasst. Neu ist dabei: Die acht sachverständigen Mitglieder müssen nicht zwingend dem Rundfunkrat angehören.

Alexander Strobel, Vorsitzender des Ausschusses für Bewerbungen in den Verwaltungsrat, beschreibt das Ziel der Ausschreibung so: „Mit der öffentlichen Ausschreibung öffnen wir den SWR Verwaltungsrat für qualifizierte Persönlichkeiten, die ihre Expertise in den Dienst des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen wollen. Wir suchen Menschen, die den SWR kennen, sich mit seinem Auftrag identifizieren und bereit sind, sich für ein starkes, unabhängiges und zukunftsfestes Medienhaus einzusetzen“.

Welche Kriterien neben der Expertise zählen

Neben der fachlichen Qualifikation nennt der SWR-Staatsvertrag weitere Punkte, die für die Wahl entscheidend sind: ein grundsätzliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem Auftrag, Erfahrung in oder mit Aufsichtsgremien sowie zeitliche Verfügbarkeit von durchschnittlich rund zehn Stunden pro Woche. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, Mitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und die Erstattung von Reisekosten.

So setzt sich der Verwaltungsrat künftig zusammen

Künftig besteht der Verwaltungsrat aus 15 Mitgliedern. Acht sachverständige Mitglieder wählt der Rundfunkrat, dazu kommen zwei Mitglieder aus dem Landtag von Baden-Württemberg, je ein Mitglied aus dem Landtag von Rheinland-Pfalz sowie aus den Landesregierungen beider Länder, und zwei Mitglieder aus den Personalräten, jeweils eines pro Land.

Dr. Engelbert Günster, Rundfunkratsvorsitzender, unterstreicht die Bedeutung der Neubesetzung: „Die Stärkung des Verwaltungsrats durch ausgewiesene fachliche Expertise ist ein wichtiges und richtiges Signal. Sie optimiert die Qualität der Kontrolle und trägt dazu bei, den SWR in einer komplexen Medienlandschaft verlässlich und zukunftsorientiert zu steuern“. Weitere Informationen zur Ausschreibung stehen unter Ausschreibung und Anforderungsprofil . [red]

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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