Stromsperre vermeiden: Was Haushalte bei 100 Euro Rückstand tun können

Härtefälle genießen besonderen Schutz: Haushalte mit Älteren, Kranken, Schwangeren oder Kleinkindern sind bei drohenden Abschaltungen besonders zu berücksichtigen. | Foto: dpa
  • Härtefälle genießen besonderen Schutz: Haushalte mit Älteren, Kranken, Schwangeren oder Kleinkindern sind bei drohenden Abschaltungen besonders zu berücksichtigen.
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Strom- und Gassperre vermeiden. Schon ein Zahlungsrückstand von 100 Euro kann ausreichen, damit Energieversorger eine Abschaltung vorbereiten. Wer früh auf Mahnungen reagiert und eine Ratenzahlung vereinbart, kann eine Strom- oder Gassperre häufig noch verhindern.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg registriert seit Monaten mehr Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Strom- und Gassperren. Hintergrund ist eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz. Seit Dezember dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch Anbieter mit Sonderverträgen Energieanschlüsse sperren.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer führt das dazu, dass mehr Haushalte tatsächlich von Abschaltungen betroffen sein können.

Schon ab 100 Euro Rückstand droht eine Sperre

"Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits Zahlungsrückstände ab 100 Euro ausreichen können, damit eine Strom- oder Gassperre eingeleitet wird", erklärt Nina Sauer, Referentin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Zusätzlich müssen mindestens zwei Abschlagszahlungen offen sein. Versorger müssen die Sperre mindestens vier Wochen vorher androhen und acht Werktage vor der Abschaltung noch einmal schriftlich ankündigen.

In diesem Schreiben muss auch darauf hingewiesen werden, dass in besonderen Härtefällen keine Abschaltung erfolgen darf. Das kann etwa gelten, wenn im Haushalt

  • ältere Menschen leben
  • schwere Erkrankungen vorliegen
  • eine Schwangerschaft besteht
  • Kleinkinder betroffen sind

Wenn gesundheitliche Schäden durch eine Abschaltung drohen könnten, darf der Energieanschluss nicht unterbrochen werden.

Frühe Reaktion kann eine Abschaltung verhindern

Verbraucherschützer raten, Mahnungen, E-Mails oder SMS des Energieversorgers nicht zu ignorieren. "In vielen Fällen kann eine Sperre noch verhindert werden, wenn Betroffene rechtzeitig reagieren und eine sogenannte Abwendungsvereinbarung oder Ratenzahlung vereinbaren", so Nina Sauer.

Dabei wird der offene Betrag in kleinere monatliche Raten aufgeteilt. Das kann verhindern, dass der Anschluss abgeschaltet wird.

Eine Sperre verursacht außerdem zusätzliche Kosten. Haushalte müssen in der Regel sowohl die Abschaltung als auch die spätere Entsperrung bezahlen. Frühzeitig eine Lösung mit dem Versorger zu vereinbaren ist deshalb meist deutlich günstiger.

Auch nach einer Abschaltung gibt es noch Möglichkeiten

Ist Strom oder Gas bereits abgeschaltet, empfiehlt die Verbraucherzentrale, schnell den Energieversorger zu kontaktieren und erneut eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nach der Sperre zwar nicht mehr. Viele Anbieter zeigen sich jedoch kulant.

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen erhält, kann sich zusätzlich an Jobcenter oder Sozialamt wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Energieschulden dort zunächst als Darlehen übernommen werden.

Entscheidend ist meist, früh zu reagieren und offene Forderungen möglichst vor einer angekündigten Abschaltung zu klären. dpa/red

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Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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