Stiftung Warentest deckt auf: Banken prüfen Empfänger bei Überweisungen oft nicht

Passen Name und Iban zusammen? In einer Untersuchung hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass einige Banken es mit der Pflicht zum Empfänger-Check nicht ganz so genau nehmen. (zu dpa: «Papierüberweisungen: Banken versäumen wichtige Überprüfung») | Foto: dpa
  • Passen Name und Iban zusammen? In einer Untersuchung hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass einige Banken es mit der Pflicht zum Empfänger-Check nicht ganz so genau nehmen. (zu dpa: «Papierüberweisungen: Banken versäumen wichtige Überprüfung»)
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Überweisung prüfen. Bei Papierüberweisungen landet Geld immer auf dem Konto der angegebenen IBAN. Der Empfängername spielt technisch kaum eine Rolle. Eine Untersuchung zeigt jedoch, dass Banken eine eigentlich vorgeschriebene Kontrolle häufig nicht durchführen.

Seit Oktober müssen Banken im Euro-Raum prüfen, ob Name und IBAN eines Empfängers zusammenpassen. Gibt es Abweichungen, sollen Kunden vor der endgültigen Ausführung darauf hingewiesen werden. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern.

Bei Onlineüberweisungen läuft dieser Abgleich automatisch im System. Bei Papierüberweisungen am Schalter müssen Bankmitarbeiter diese Prüfung übernehmen.

Stichprobe zeigt Lücken beim Pflicht-Check

In einer stichprobenartigen Untersuchung hat die Stiftung Warentest jedoch festgestellt, dass diese Kontrolle nicht immer erfolgt. Mehrere Testpersonen besuchten sechs Filialen verschiedener Banken und Sparkassen und gaben Überweisungsträger ab, bei denen Name und IBAN nicht zueinander passten.

Die Angaben waren jeweils real, gehörten aber nicht zusammen. Laut Stiftung Warentest bemerkte in keinem der Fälle ein Mitarbeiter den Fehler oder führte den vorgeschriebenen Empfänger-Abgleich durch.

Die Folge: Das Geld wurde trotzdem überwiesen. Es landete immer auf dem Konto der eingetragenen IBAN, auch wenn der Name auf dem Überweisungsschein nicht zu diesem Konto gehörte.

Bekannte Betrugsmasche bleibt möglich

Der fehlende Abgleich kann eine bekannte Betrugsmasche begünstigen. Kriminelle manipulieren dabei echte Rechnungen und ändern gezielt die Kontonummer. Wird anschließend eine Papierüberweisung ausgefüllt, fließt das Geld auf ein anderes Konto.

Der eingeführte Empfänger-Check sollte solche Manipulationen eigentlich erschweren. In der Praxis funktioniert das laut der Untersuchung bei Papierüberweisungen jedoch nicht immer zuverlässig.

Papierüberweisungen werden weiterhin genutzt

Trotz zunehmenden Onlinebankings spielen Überweisungsträger weiterhin eine Rolle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts nutzen rund 67 Prozent der Menschen in Deutschland Onlinebanking. Gleichzeitig registrierte die Bundesbank allein im ersten Halbjahr 275 Millionen beleghafte Überweisungen.

Damit wurde etwa jede vierzehnte Überweisung noch auf Papier ausgelöst.

Wichtig ist auch eine Einschränkung der Regelung. Die gesetzliche Prüfpflicht gilt nur für Papierüberweisungen, die während der Öffnungszeiten direkt in der Filiale abgegeben werden. Wird der Überweisungsträger lediglich in den Briefkasten der Bank eingeworfen, besteht kein Anspruch auf den Abgleich.

Die Stiftung Warentest rät deshalb, beim Ausfüllen besonders auf die korrekte IBAN zu achten. «Der eingetragene Name hat dagegen in unserem Test keine Rolle gespielt», sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest. Wer Wert auf den automatischen Abgleich legt, nutzt Onlinebanking. «Dort funktioniert der Abgleich nach unserer Kenntnis ohne Probleme», so die Warentesterin. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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