Steuern sparen bei der Aktivrente: Vorauszahlung jetzt anpassen

Arbeiten trotz Rente – mit Vorteil: Bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei sind drin. Damit das auch bei den Vorauszahlungen ankommt, hilft ein kurzer Antrag ans Finanzamt. | Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag
  • Arbeiten trotz Rente – mit Vorteil: Bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei sind drin. Damit das auch bei den Vorauszahlungen ankommt, hilft ein kurzer Antrag ans Finanzamt.
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Aktivrente. Wer trotz Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit Jahresbeginn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen und bei den laufenden Steuervorauszahlungen oft sofort entlastet werden. Das ist vor allem dann relevant, wenn bereits Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt wurden, weil neben der Rente weiter gearbeitet wurde.

Nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine gilt ein älterer Vorauszahlungsbescheid zunächst weiter, auch wenn inzwischen die Aktivrente greift. Das Finanzamt passt diesen Bescheid nicht automatisch an. Eine Änderung erfolgt meist erst mit dem nächsten Steuerbescheid oder dann, wenn ein neuer Einkommensteuervorauszahlungsbescheid beantragt wird.

Ohne Antrag kann Geld erst später zurückkommen

Ist die seit Jahresbeginn geltende Aktivrente in den Vorauszahlungen noch nicht berücksichtigt, fällt die laufende Zahlung an das Finanzamt womöglich zu hoch aus. Verloren geht das Geld nicht. Zu viel gezahlte Beträge werden nach der abschließenden Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2026 erstattet. Damit wäre die Rückzahlung voraussichtlich aber erst später verfügbar.

Wer einen neuen Vorauszahlungsbescheid beantragt, kann die quartalsweisen Zahlungen früher senken. Der praktische Effekt ist, dass das Geld nicht erst mit der späteren Erstattung zurückkommt, sondern schon vorher im Alltag verfügbar bleibt.

Wichtig ist der bestehende Vorauszahlungsbescheid

Relevant ist das vor allem für Rentnerinnen und Rentner, die schon vor der neuen Regelung neben dem Rentenbezug weitergearbeitet haben und deshalb Vorauszahlungen leisten. Für diese Gruppe kann sich die Anpassung direkt auf die Höhe der nächsten Fälligkeiten auswirken. Unterm Strich entscheidet also nicht nur die neue Steuerfreiheit von bis zu 2.000 Euro monatlich, sondern auch, ob der bestehende Bescheid bereits daran angepasst wurde. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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