Steuerhilfe für Freunde: Was erlaubt ist und was nicht

Steuerhilfe unter Freunden: Software erklären und Belege sortieren geht meist klar. Bei zu viel Hilfe könnte Ärger mit dem Finanzamt drohen. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Steuerhilfe unter Freunden: Software erklären und Belege sortieren geht meist klar. Bei zu viel Hilfe könnte Ärger mit dem Finanzamt drohen.
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Steuerhilfe für Freunde. Hilfe bei der Steuererklärung ist nur in engen Grenzen erlaubt, während allgemeine Unterstützung meist unproblematisch bleibt. Wer Freunden oder Bekannten die Erklärung komplett erstellt, kann auch ohne Bezahlung gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen.

Unkritisch ist es in der Regel, das Elster-Programm oder andere Steuer-Software zu erklären, Belege zu sortieren oder allgemeine Hinweise zu Werbungskosten und Sonderausgaben zu geben. "Solange der Steuerzahler seine Erklärung selbst erstellt, die Angaben prüft und die Verantwortung trägt, besteht in der Regel kein rechtliches Problem", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Innerhalb der Familie gilt eine wichtige Ausnahme

Anders ist die Lage, wenn jemand die Steuererklärung vollständig für andere erstellt, steuerliche Fragen eigenständig beurteilt oder regelmäßig für mehrere Personen tätig wird. Das kann als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen gelten. Dabei ist nicht entscheidend, ob Geld fließt. Auch unentgeltliche Hilfe kann unzulässig sein, wenn sie nachhaltig oder wiederholt erfolgt.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Angehörige. "Wer unentgeltlich Angehörigen wie Ehepartnern, Eltern, Kindern oder Geschwistern bei der Steuererklärung hilft, darf dies grundsätzlich", so Karbe-Geßler. "Für Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen gilt diese Ausnahme jedoch nicht."

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Wer die gesetzlichen Grenzen überschreitet, muss mit spürbaren Folgen rechnen. Die Finanzbehörde kann unbefugte Hilfeleistungen an die zuständige Bußgeldstelle weiterleiten. Zudem können unzulässige Vertreter gegenüber dem Finanzamt zurückgewiesen werden. In schweren Fällen sind auch Bußgeldverfahren oder Unterlassungsansprüche möglich. Bußgelder können dabei bis zu 50.000 Euro betragen.

Dass kein Geld genommen wird, schützt nach Angaben des Bunds der Steuerzahler nicht automatisch vor einem Verstoß. Auch die fehlende Unterschrift des Unterstützers genügt nicht als Absicherung. Entscheidend ist, wer die Steuererklärung tatsächlich erstellt und geprüft hat.

Für den Alltag heißt das vor allem, dass Hilfe bei Programm, Unterlagen und Plausibilitätscheck meist möglich ist, die steuerlichen Entscheidungen und die Verantwortung aber beim Steuerzahler selbst bleiben sollten. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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