Steuererklärung Pflicht für Ehepaare: Risiko bei Klasse III/V

An die Steuererklärung gedacht? Gerade, wenn sich an den beruflichen Verhältnissen eines Ehepaares etwas ändert, sollten es das auf dem Schirm haben. | Foto: dpa
  • An die Steuererklärung gedacht? Gerade, wenn sich an den beruflichen Verhältnissen eines Ehepaares etwas ändert, sollten es das auf dem Schirm haben.
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Steuererklärung bei Steuerklasse III und V. Wenn Ehepaare die Steuerklassenkombination III und V nutzen und sich die Einkommenssituation ändert, entsteht häufig eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wird sie über Jahre nicht abgegeben, kann das Finanzamt Steuern noch lange rückwirkend festsetzen.

Darauf weist ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin (Az. VI R 14/22). Die Richter stellten klar, dass eine fehlende Steuererklärung selbst dann Folgen haben kann, wenn dem Finanzamt viele Daten bereits elektronisch vorliegen. Entscheidend ist, ob diese Informationen tatsächlich von der zuständigen Sachbearbeitung zur Kenntnis genommen wurden.

Im konkreten Fall bezog der Ehemann Arbeitslohn in Steuerklasse III. Die Ehefrau hatte zunächst kein eigenes Einkommen. Als sie später eine Arbeit aufnahm und in Steuerklasse V eingestuft wurde, änderte sich die steuerliche Situation deutlich. Ab diesem Zeitpunkt bestand eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Bis zu zehn Jahre rückwirkende Steuerforderungen möglich

Das Paar reichte jedoch über Jahre keine Erklärung ein. Erst später bemerkte das Finanzamt den Sachverhalt und setzte rückwirkend höhere Steuern fest. Dagegen argumentierten die Betroffenen, dass die relevanten Daten bereits durch elektronische Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber vorgelegen hätten.

Der Bundesfinanzhof wies dieses Argument zurück. Entscheidend sei nicht, ob Daten irgendwo gespeichert sind. Maßgeblich sei, ob sie tatsächlich von der Finanzbehörde zur Kenntnis genommen wurden. «Erst dann liegt eine rechtlich relevante Kenntnis der Finanzbehörde vor», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Solange diese Kenntnis nicht vorliegt, beginnt auch die reguläre Frist für Steuerfestsetzungen nicht zu laufen. Dadurch kann sich der Zeitraum deutlich verlängern.

Steuerklassenwechsel kann Abgabepflicht auslösen

Normalerweise darf das Finanzamt Steuern nur bis zu vier Jahre rückwirkend festsetzen. Wird jedoch keine verpflichtende Steuererklärung abgegeben, kann dies als Steuerhinterziehung durch Unterlassen bewertet werden. In solchen Fällen kann die Frist auf bis zu zehn Jahre steigen.

Besonders relevant ist das für Ehepaare mit der Kombination III und V. Sobald sich die Einkommensverhältnisse ändern, etwa wenn ein zuvor nicht berufstätiger Partner wieder arbeitet, entsteht häufig eine Pflicht zur Steuererklärung.

Das Urteil macht deutlich, dass automatisch übermittelte Lohndaten keine Sicherheit bieten. Die Verantwortung für eine korrekte steuerliche Einordnung liegt bei den Steuerpflichtigen selbst. dpa/red

LokalesAnzeige
Das Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ testen und online auf Artikel, Podcasts und Bildergalerien zugreifen. | Foto: DIE RHEINPFALZ
2 Bilder

Die digitale RHEINPFALZ testen: Nachrichten online und exklusive Inhalte für 1 Euro

Mit dem Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ nah an der Pfalz dran bleiben und online unterwegs und zu Hause aktuelle Nachrichten und exklusive Geschichten lesen.  Wer die Pfalz im Alltag nicht aus dem Blick verlieren möchte, findet bei der RHEINPFALZ aktuelle Nachrichten, exklusive Berichte und das Wichtigste aus der Region in einem kompakten Digital-Paket. So können Leserinnen und Leser das Neueste aufmerksam verfolgen und dabei flexibel, bequem und jederzeit auf Inhalte zugreifen. Zum...

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ