Steuererklärung korrigieren: So lassen sich Fehler beheben

Wem nach dem Absenden seiner Steuererklärung ein Fauxpas auffällt, sollte diesen umgehend korrigieren. | Foto: Nico Tapia/dpa-mag
  • Wem nach dem Absenden seiner Steuererklärung ein Fauxpas auffällt, sollte diesen umgehend korrigieren.
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Steuererklärung korrigieren. Wer einen Fehler in der Steuererklärung bemerkt, kann ihn meist nachträglich berichtigen und so Steuernachzahlungen, Nachteile oder unnötige Risiken vermeiden. Typische Fälle sind vergessene Ausgaben, eine falsch eingetragene Zahl oder Einkünfte, die versehentlich nicht angegeben wurden.

Entscheidend ist, ob der Fehler vor oder nach dem Steuerbescheid auffällt. Wird er vor dem Bescheid entdeckt, sollte die Korrektur zügig beim Finanzamt eingehen. «Die Korrektur kann dem Finanzamt schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. «Bei einer elektronischen Steuererklärung kann in der Regel auch eine berichtigte Erklärung übermittelt werden.»

Vor dem Steuerbescheid ist die Korrektur meist unkompliziert

Die Berichtigung ist unabhängig davon möglich, ob am Ende mehr oder weniger Steuer herauskommt. Wer etwa Werbungskosten vergessen hat, kann diese noch nachreichen und dadurch die Steuerlast senken. Falsch oder unvollständig angegebene Einkünfte sollten ebenfalls korrigiert werden, damit der Bescheid auf den richtigen Angaben beruht.

Liegt der Steuerbescheid bereits vor, zählt zunächst die Frist. «Wurde der Fehler erst nach Erhalt des Steuerbescheids entdeckt, sollte zunächst die Einspruchsfrist geprüft werden», rät Karbe-Geßler. «Sie beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.» Innerhalb dieser Zeit können Korrekturen über einen Einspruch geltend gemacht werden.

Auch nach Ablauf der Frist sind Änderungen möglich

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, ist eine Korrektur nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Die Abgabenordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, etwa wenn Tatsachen erst nachträglich bekannt werden oder wenn bestimmte Schreib- und Rechenfehler vorliegen.

Für Steuerzahler ist besonders wichtig, in welche Richtung sich der Fehler auswirkt. Führt er dazu, dass zu wenig Steuer festgesetzt wird oder festgesetzt werden könnte, besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Berichtigung. Das betrifft vor allem unvollständige Einkünfte oder Angaben, die die Steuer zu niedrig erscheinen lassen.

Ein Versehen ist nicht automatisch Steuerhinterziehung

Ein unabsichtlicher Fehler macht eine Steuererklärung nicht automatisch zur Steuerhinterziehung. Entscheidend ist, dass der Fehler nach dem Erkennen zeitnah korrigiert wird. Damit wird die gesetzliche Berichtigungspflicht erfüllt.

Anders ist die Lage, wenn bewusst Angaben verschwiegen oder erkannte Fehler nicht berichtigt werden, obwohl dadurch Steuern verkürzt werden können. Dann drohen steuerrechtliche und unter Umständen strafrechtliche Risiken. Bei größeren Beträgen oder Unsicherheit über die Berichtigungspflicht kann fachlicher Rat helfen, die nächsten Schritte richtig einzuordnen.

Praktisch bedeutet das: Je früher ein Fehler gemeldet wird, desto einfacher lässt sich die Steuererklärung meist korrigieren. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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