Steuererklärung für Rentner: Wann sie jetzt Pflicht wird
- Schon mal testen statt rätseln: Im Online-Finanzamt «Mein Elster» lassen sich Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge probeweise eintragen – dann sieht man, ob eine Steuererklärung fällig wird. (zu dpa: «Rentenerhöhung: Für viele wird die Steuererklärung Pflicht»)
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Steuererklärung für Rentner. Durch die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum Dienstag, 1. Juli, kann für manche Ruheständler erstmals eine Steuererklärung nötig werden. Denn mit der höheren Rente steigt auch das zu versteuernde Einkommen. Wird der Grundfreibetrag überschritten, besteht Abgabepflicht.
Viele Rentner mussten bisher keine Steuererklärung einreichen, weil ihre Einkünfte unterhalb dieser Grenze lagen. Nach der Anpassung der gesetzlichen Rente kann sich das ändern. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Grundfreibetrag entscheidet über die Abgabepflicht
Grundsätzlich gilt auch für Ruheständler Steuerpflicht. Eine Steuererklärung wird jedoch erst notwendig, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt aktuell 12.096 Euro im Jahr. Für das kommende Jahr steigt er auf 12.348 Euro. Zu den relevanten Einkünften zählt nicht nur die gesetzliche Rente. Auch zusätzliche Einnahmen können den Betrag erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mieteinnahmen aus vermieteten Wohnungen
- Kapitalerträge etwa aus Zinsen oder Dividenden
- weitere steuerpflichtige Nebeneinkünfte
Gleichzeitig werden bestimmte Beträge von den Einnahmen abgezogen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Rentenfreibetrag. Seine Höhe hängt davon ab, wie hoch die Jahresrente im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs war. "Dieser Betrag bleibt dann in den Folgejahren unverändert", sagt Annemarie Reiff vom BVL. "Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig."
Steuererklärung für Rentner mit Elster oder Steuerprogrammen prüfen
Ob tatsächlich eine Steuererklärung abgegeben werden muss, lässt sich mit einer einfachen Berechnung prüfen. Dafür können Ruheständler ihre Daten testweise im Online-Portal Elster oder in einem Steuerprogramm eingeben. Dort werden alle Einnahmen sowie mögliche Abzüge erfasst. "Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, besteht Abgabepflicht", sagt Annemarie Reiff. Auch Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung bei der Einordnung der eigenen Situation. Die Rentenerhöhung bringt damit zwar mehr Geld im Monat. Für manche Ruheständler kann sie zugleich erstmals eine Pflicht zur Steuererklärung auslösen. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |