Steuererklärung 2026 für Rentner: Wann Abgabe nötig wird

Rentnerinnen und Rentner erhalten seit dem 1. Juli 2026 mehr Rente. Das kann dazu führen, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen.  | Foto: dpa
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Steuererklärung 2026. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli kann für mehr Ruheständler eine Steuererklärung nötig werden, auch wenn am Ende nicht zwingend Steuern fällig sind. Entscheidend ist, ob das zu versteuernde Gesamteinkommen nach Abzügen über dem Grundfreibetrag liegt.

Die gesetzlichen Renten sind bundesweit um 4,24 Prozent gestiegen. Das hilft im Alltag bei höheren Lebenshaltungskosten. Zugleich kann die Anpassung dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner erstmals eine Erklärung beim Finanzamt abgeben müssen, weil die Rente zunächst ohne Steuerabzüge ausgezahlt wird.

Maßgeblich ist der Grundfreibetrag. Er liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner. Wer nach Abzug von Sonderausgaben, Werbungskosten sowie weiteren abzugsfähigen Aufwendungen mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil und möglichen Nebeneinkünften darüber liegt, muss eine Steuererklärung einreichen.

Rentenerhöhungen zählen steuerlich voll mit

Wichtig ist dabei ein Detail der Rentenbesteuerung. Der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente wird nur einmal festgelegt, und zwar im zweiten Jahr des Rentenbezugs. Danach bleibt er als fester Euro-Betrag dauerhaft bestehen. Spätere Rentenanpassungen erhöhen diesen Freibetrag nicht und sind deshalb in voller Höhe steuerpflichtig.

"Wer bereits seit einigen Jahren Rente bezieht und bislang knapp unter der steuerlichen Grenze lag, sollte deshalb genau hinschauen", rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Zwar bedeutet die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht automatisch, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss. Trotzdem kann die Rentenerhöhung dazu führen, dass erstmals eine Erklärungspflicht entsteht.

Vor allem Neurentner müssen genauer rechnen

Ob am Ende Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab. "Neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil spielen der Grundfreibetrag, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere abzugsfähige Aufwendungen eine wichtige Rolle", erklärt Karbe-Geßler. "Auch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Betriebsrenten, können die Steuerpflicht beeinflussen."

Besonders relevant ist das für Menschen, die 2026 erstmals eine gesetzliche Altersrente erhalten. Bei ihnen sind bereits 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Nur 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Die nachgelagerte Besteuerung wird schrittweise ausgeweitet. Voll steuerpflichtig sollen Renten erst ab 2058 sein.

Für viele Ruheständler bedeutet die Rentenerhöhung damit vor allem eines: Die Erklärungspflicht sollte neu geprüft werden, auch wenn daraus nicht automatisch eine Steuerzahlung folgt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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