Steuerabzug im Homeoffice: Wann die Klimaanlage zählt

Können Beschäftigte ein häusliches Arbeitszimmer vorweisen, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, lassen sich die Anschaffungskosten einer Klimaanlage steuerlich geltend machen. | Foto: dpa
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Klimaanlage im Homeoffice. Eine Klimaanlage fürs Homeoffice kann steuerlich absetzbar sein, wenn ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder zumindest Handwerkerkosten korrekt belegt sind. Für Beschäftigte macht das einen spürbaren Unterschied, weil je nach Nutzung nur ein kleiner Teil oder sogar die gesamten Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

"Tatsächlich ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich", sagt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Wer mit dem Laptop nur am Esstisch oder in einer Arbeitsecke des Schlafzimmers arbeitet, kann die Anschaffung in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Dann stuft das Finanzamt die Kosten als privat ein.

Wird eine Klimaanlage oder Wärmepumpe von einem Fachbetrieb fest eingebaut oder gewartet, können immerhin die reinen Handwerkerkosten berücksichtigt werden. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent davon an, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und der Betrag per Überweisung bezahlt wurde. Maximal sind auf diesem Weg 1.200 Euro möglich.

Mit Arbeitszimmer sind auch volle Kosten möglich

Anders ist die Lage bei einem häuslichen Arbeitszimmer, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Dann zählen die Anschaffungskosten der Klimaanlage nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern zur Ausstattung des Arbeitszimmers. Mit Nachweis der Kosten können die tatsächlich entstandenen Aufwendungen dann in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Alternativ lässt sich die Jahrespauschale von 1.260 Euro für das Arbeitszimmer ansetzen.

Liegt der Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer bei höchstens 952 Euro, kann die Klimaanlage sofort als Werbungskosten eingetragen werden. Teurere Geräte müssen meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das gilt in der Regel auch für Split-Klimageräte, die fest in ein Gebäude eingebaut werden.

Zu den absetzbaren Kosten können bei einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer auch Versandkosten für die Lieferung oder Fahrtkosten für die Beschaffung gehören. Ebenso lassen sich die Stromkosten für den laufenden Betrieb anteilig dem Arbeitszimmer zuordnen. Praktisch entscheidend ist damit vor allem, ob das Homeoffice steuerlich als Arbeitszimmer anerkannt ist. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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