Steuer bei Betriebsrente senken: Einmalzahlung genau prüfen
- Eine monatliche Auszahlung der Betriebsrente kann steuerlich günstiger ausfallen als eine große Summe auf einmal – abhängig vom persönlichen Steuersatz.
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Betriebsrente versteuern. Eine Kapitalauszahlung aus der Betriebsrente kann im Auszahlungsjahr deutlich mehr Steuern kosten als eine monatliche Rente. Gerade bei größeren Summen kann der persönliche Steuersatz spürbar steigen, weil der komplette Betrag in diesem Jahr als steuerpflichtiges Einkommen zählt.
Mehr als 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben nach Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine betriebliche Altersvorsorge. Zum Rentenbeginn gibt es oft mehrere Möglichkeiten. Das angesparte Kapital kann ganz oder teilweise auf einen Schlag oder als laufende Betriebsrente ausgezahlt werden.
Wer sich für eine Einmal- oder Teilauszahlung aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds interessiert, sollte die Steuerfolgen vorab mitrechnen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. "Die Kapitalauszahlung zählt in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen des betreffenden Jahres", sagt BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer. "Dadurch kann der persönliche Steuersatz steigen."
Steuerfreie Beiträge führen später oft zur vollen Besteuerung
Grundsätzlich gilt bei der betrieblichen Altersvorsorge. Wurden die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei eingezahlt, etwa über eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn, muss die spätere Rente oder Kapitalauszahlung meist in voller Höhe versteuert werden. Das ist bei Direktversicherungen sowie Pensionskassen und Pensionsfonds häufig der Fall.
Anders sieht es in der Regel aus, wenn die Beiträge während der Ansparphase aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden. Dann bleibt die spätere Auszahlung nach Angaben des BVL meist steuerfrei.
Für die Entscheidung kann deshalb ein einfacher Vergleich helfen.
- Wie hoch fällt die Steuer bei einer kompletten oder teilweisen Kapitalauszahlung aus.
- Wie viel Netto bleibt bei einer monatlichen Betriebsrente übrig.
- Ob weitere Einkünfte im selben Jahr den Steuersatz zusätzlich erhöhen.
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine können diese Varianten einordnen. Praktisch entscheidend ist nicht die Bruttosumme der Betriebsrente, sondern was nach Steuern tatsächlich übrig bleibt. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |