Stellplatz absetzen: Das ist bei der Steuererklärung zu beachten

Wer wegen des Jobs eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, kann Stellplatzkosten unter Umständen zusätzlich absetzen. Entscheidend sind Notwendigkeit und ein ortsüblicher Preis. | Foto: Amphon/stock.adobe.com
  • Wer wegen des Jobs eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, kann Stellplatzkosten unter Umständen zusätzlich absetzen. Entscheidend sind Notwendigkeit und ein ortsüblicher Preis.
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Stellplatzkosten absetzen. Bei doppelter Haushaltsführung können Kosten für einen notwendigen Pkw-Stellplatz am Arbeitsort zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden und fallen nicht in die monatliche Grenze von eintausend Euro für die Unterkunft.

Gerade in Städten ist die Miete für die Zweitwohnung oft schon so hoch, dass der Höchstbetrag für Unterkunftskosten ausgeschöpft ist. Dann ging ein Stellplatz bislang steuerlich häufig unter. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann sich das ändern, worauf auch der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hinweist.

Im entschiedenen Fall hatte ein Gebietsverkaufsleiter in Hamburg eine Zweitwohnung inklusive Stellplatz gemietet. Weil die Wohnungsmiete bereits über eintausend Euro im Monat lag, erkannte das Finanzamt die Stellplatzkosten von einhundertsiebzig Euro monatlich nicht an. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass Stellplatzkosten nicht zu den begrenzten Unterkunftskosten gehören. Sie gelten als notwendige Mobilitätskosten. Damit wurden nachträglich zweitausendvierzig Euro für zwölf Monate als Werbungskosten berücksichtigt.

Wann Stellplatzkosten zusätzlich anerkannt werden

Wichtig ist die Einordnung aus dem Urteil. Absetzbar sind Stellplatzkosten dann, wenn sie für die berufliche Situation notwendig sind und sich die Kosten im ortsüblichen Rahmen bewegen.

  • Notwendigkeit: Der Stellplatz muss am Arbeitsort für die Nutzung des eigenen Autos nachvollziehbar erforderlich sein.
  • Ortsüblichkeit: Der Preis sollte dem entsprechen, was am Standort typischerweise für Stellplätze verlangt wird.
  • Zusätzlich zur Unterkunft: Die Kosten kommen neben dem monatlichen Unterkunftshöchstbetrag hinzu und werden nicht hineingerechnet.

Mietvertrag: gemeinsam oder separat spielt keine Rolle

Für den zusätzlichen Steuerabzug ist laut Bundesfinanzhof unerheblich, ob der Stellplatz zusammen mit der Wohnung in einem Vertrag gemietet wird oder über einen separaten Mietvertrag läuft. Sind die Stellplatzkosten im Wohnraummietvertrag nicht extra ausgewiesen, ist eine Schätzung des Anteils möglich.

Neue Grenze für Unterkunftskosten im Ausland seit Januar

Unabhängig vom Stellplatz gilt für beruflich bedingte Unterkunftskosten im Ausland seit Januar eine höhere Grenze. Maximal zweitausend Euro pro Monat lassen sich dafür als Werbungskosten ansetzen. Für spezielle Dienst- und Werkswohnungen gilt diese Begrenzung nicht.

Damit verbessert das Urteil vor allem dann die Steuerbilanz, wenn die Zweitwohnung bereits den Unterkunftshöchstbetrag erreicht und Stellplatzkosten bisher keinen Platz mehr in der Rechnung hatten.

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße

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