Sky: Gericht rügt Kündigungsbutton erneut als irreführend
- Sky: Das Landgericht München I rügte die Gestaltung des Kündigungsbuttons und verurteilte den Anbieter zur Unterlassung.
- Foto: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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Nachrichten. Wer ein Abo online abschließt, soll es auch genauso leicht wieder kündigen können. Genau daran hakt es bei Sky weiter: Das Landgericht München I verurteilte den Anbieter am 14. Juli zur Unterlassung, weil die Gestaltung des Kündigungsbuttons aus Sicht des Gerichts nicht ausreichte.
Seit Juli 2022 gilt der Kündigungsbutton als Pflicht, wenn Verträge online abgeschlossen werden können. Bereits 2025 war die Verbraucherzentrale NRW damit gegen Sky vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich, danach passte das Unternehmen die Darstellung an, doch die Neugestaltung überzeugte erneut nicht.
Worum es bei Sky konkret ging
Zuletzt führte Sky auf der Kündigungsseite zwei Schaltflächen: „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“. Nur „Abo beenden“ leitete zum Kündigungsformular, während „Infos zur Kündigung“ zwar Hinweise etwa zur Kündigung per Telefon oder Chat bot, aber keinen Hinweis auf das Formular enthielt.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Bereits die unterschiedliche Wortwahl ,Abo beenden‘ und ,Infos zur Kündigung‘ lässt den Verbraucher perplex zurück“.
Warum zwei Buttons zum Problem wurden
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW häuften sich Beschwerden, weil der eigentliche Weg zur Online-Kündigung schwer zu finden gewesen sei. „Es gab vermehrt Beschwerden und Hinweise von Verbraucher:innen, dass der eigentliche Kündigungsbutton nicht gefunden wurde. Die Beschriftung, Positionierung und gleichzeitige Bereitstellung der zwei Schaltflächen waren nach unserer Ansicht irreführend“, erläutert Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW.
Was als Nächstes passiert, hängt nun am Ausgang des Verfahrens: „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss Sky die Darstellung überarbeiten, um den rechtlichen Vorgaben nachzukommen. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird ein weiteres Mal deutlich, dass beim Kündigungsbutton häufig noch Nachholbedarf besteht. Hürden müssen abgebaut und die gesetzlichen Vorgaben sauber umgesetzt werden, um Verbraucher:innen Kündigungen genau so einfach zu machen wie Vertragsabschlüsse“, so Baumann. [red]
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |