Schutz vor sexualisierter Gewalt: Immer mehr Schulen in Rheinland-Pfalz handeln
- Schulen setzen sich zunehmend mit Konzepten zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt auseinander. (Symbolbild)
- Foto: Michael Brandt/dpa
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Rheinland Pfalz. Schulen im Land bauen den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt weiter aus. Immer mehr Einrichtungen entwickeln dafür verbindliche Schutzkonzepte.
Bis Mittwoch, 6. Mai, wurden nach Angaben des Bildungsministeriums 96 vollständige Schutzkonzepte oder einzelne Bausteine im landeseigenen Rückmeldesystem „Edison“ erfasst. Insgesamt 773 Schulen wurden bei der Entwicklung solcher Konzepte bereits durch das Pädagogische Landesinstitut beraten oder fortgebildet. Rund 300 Einrichtungen kamen seit November dazu.
Hintergrund ist ein Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2023. Danach müssen alle Schulen im Land bis zum Schuljahr 2028 2029 eigene Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und umsetzen. Die Mindestanforderungen dafür hat das Bildungsministerium Anfang Februar veröffentlicht. Jede Schule soll diese Vorgaben bis Freitag, 1. August, in das neue Meldesystem eintragen und an die zuständige Schulaufsicht übermitteln.
Kinderschutz gilt für alle Schulen
In der Schuldatenbank des Pädagogischen Landesinstituts sind derzeit 1671 Schulen aufgeführt. Darunter befinden sich auch Einrichtungen in freier Trägerschaft. Für sie gelten die in den Schulordnungen festgelegten Vorgaben nicht unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums gilt der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor Gewalt jedoch grundsätzlich für öffentliche und freie Schulen gleichermaßen.
Bei Verdachtsfällen können Schulen verschiedene Beratungsstellen einschalten. Dazu zählen unter anderem
- Schulpsychologischer Dienst
- Jugendämter
- Kinderschutzdienste
- Frauennotrufe
- Beratungsstellen des Verbandes Pro Familia
In der Regel sind Schulleitungen in die Meldewege eingebunden. Vertrauenslehrkräfte oder Schulsozialarbeit werden je nach Einzelfall beteiligt.
Umgang mit Vorwürfen gegen Lehrkräfte
Eine generelle Pflicht zur Strafanzeige besteht laut Ministerium nicht. Ob Behörden eingeschaltet werden, wird im Einzelfall entschieden. Bei einem Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls müssen Schulen jedoch handeln.
Gegen beschuldigte Lehrkräfte können Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Solche Vorgänge werden in den Personalakten dokumentiert und sind bei einem Schulwechsel für die Schulaufsicht einsehbar. Gleichzeitig gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Wenn Lehrkräfte nach Rheinland Pfalz wechseln möchten, wird zudem ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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