Schäden beim Räderwechsel: Wann die Versicherung zahlt
- Werkstatt bietet zusätzliche Sicherheit: Wird der Reifenwechsel von Profis durchgeführt, haften diese bei möglichen Montagefehlern. (zu dpa: «Räderwechsel: Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?»)
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Räderwechsel. Beim Wechsel von Winter- auf Sommerräder kann ein Fehler schnell teuer werden. Ob eine Versicherung für Schäden aufkommt, hängt stark davon ab, wer die Räder montiert und welche Police besteht. Besonders beim selbst erledigten Reifenwechsel tragen Autofahrer oft einen großen Teil des Risikos.
Viele orientieren sich an der bekannten Faustregel „von O bis O“. Winterreifen also von Oktober bis Ostern. Der ADAC empfiehlt jedoch einen genaueren Blick auf die Temperaturen. Erst wenn diese dauerhaft im zweistelligen Bereich liegen und kein Frost oder Schnee mehr zu erwarten ist, lohnt sich der Wechsel auf Sommerräder.
Wer die Räder selbst montiert, spart zwar die Werkstattkosten. Versicherungsschutz ist dann aber nicht automatisch gegeben. Entstehen Schäden am eigenen Auto, etwa weil der Wagenheber falsch angesetzt wurde oder das Radkreuz abrutscht, zahlt laut Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute nur eine Vollkasko-Versicherung, die auch Eigenschäden abdeckt.
Kommt es später zu Folgeschäden durch eine fehlerhafte Montage, gilt das ebenfalls. Löst sich beispielsweise während der Fahrt ein Rad, greift für Schäden am eigenen Fahrzeug nur eine entsprechende Vollkasko. Werden andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung.
Wird der Räderwechsel dagegen in einer Fachwerkstatt durchgeführt, kann diese bei Fehlern haftbar gemacht werden. Für Autofahrer reduziert sich damit das eigene Risiko deutlich.
Beim Einlagern der Räder entscheidet der Lagerort über den Schutz
Nach dem Wechsel werden Winterräder meist mehrere Monate eingelagert. Auch hier hängt der Versicherungsschutz vom Ort der Lagerung und von der jeweiligen Police ab.
In der eigenen Garage oder im Keller ist Kfz-Zubehör laut BVK nur in bestimmten Fällen über die Hausratversicherung abgesichert. Wird ein Radsatz gestohlen, leistet häufig die Kfz-Teilkasko. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Räder sicher eingeschlossen waren.
Wer Winter- oder Sommerräder bei einem Reifenhändler oder Autohaus lagert, kann ebenfalls auf Schutz durch die Teilkasko zählen, falls die Räder gestohlen werden. Zusätzlich kann der Händler selbst haften. Wie hoch diese Haftung im Einzelfall ist, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder eine kurze Nachfrage beim Versicherer schafft deshalb oft Klarheit, bevor die Räder bis zum nächsten Wechsel eingelagert werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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