Schaden in Bad Dürkheims Waschstraße: Wer jetzt zahlt
- Nach einem Urteil geht der Autoschaden in einer Waschstraße zu Lasten des Kunden (Symbolbild)
- Foto: Sven Hoppe/dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Bad Dürkheim. Wird ein Auto in der Waschstraße beschädigt, muss der Kunde den Defekt der Anlage oder einen Fehler des Personals belegen, wenn er den Schaden nicht selbst tragen will. Das hat das Landgericht Frankenthal in einem rechtskräftigen Urteil klargestellt.
Im verhandelten Fall verlangte ein Porsche-Besitzer vom Betreiber einer Waschstraße im Landkreis Bad Dürkheim rund 10.000 Euro Schadenersatz. Nach seinen Angaben war das Fahrzeug während des Waschvorgangs aus der Führung geraten und gegen einen Begrenzungspfosten gestoßen.
Gericht sieht keinen Mangel der Anlage
Der Kläger machte entweder einen technischen Defekt der Waschstraße oder eine fehlerhafte Einweisung durch Mitarbeiter verantwortlich. Der Betreiber wies das zurück.
Die Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal konnte weder technische Mängel der Anlage noch Fehler des Personals feststellen. Nach Einschätzung des Gerichts geriet das Auto offenbar durch eine Lenkbewegung während des Waschvorgangs aus der Spur.
Was das Urteil für Autofahrer bedeutet
Das Urteil zeigt: Wer nach einem Schaden in der Waschstraße Geld vom Betreiber verlangt, muss eine Pflichtverletzung nachweisen können.
- Ein bloßer Schaden am Fahrzeug reicht dafür nicht aus.
- Entscheidend sind Belege für einen Defekt der Anlage oder eine falsche Einweisung.
- Im konkreten Fall wurde die Klage deshalb abgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts Frankenthal stammt vom 7. April und ist rechtskräftig. Aktenzeichen: 7 O 160/25. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |