Saudi-Arabien Reisewarnung: Wann Storno kostenfrei ist
- Reisewarnung für Saudi-Arabien: Nach Angriffen auf Flughäfen warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in das Land.
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Saudi-Arabien Reisewarnung. Pauschalreisen lassen sich bei einer konkreten Gefahr am Urlaubsort in der Regel kostenfrei stornieren. Für einzeln gebuchte Flüge gilt das nicht automatisch, auch wenn das Auswärtige Amt vor Reisen nach Saudi-Arabien warnt.
Nach wiederholten schweren Angriffen auf Flughäfen im Land haben Veranstalter ihr Angebot eingeschränkt. Dertour sagte Reisen nach Saudi-Arabien bis Ende Oktober ab. Gebeco plant nach eigenen Angaben bis zum Jahresende keine weiteren Abreisen.
Saudi-Arabien hatte sich mit Touristenvisa auch für Urlaubsreisende geöffnet. Nach Angaben von Dertour stieg vor allem die Nachfrage nach Rundreisen. Der aktuelle Nahostkonflikt führe jedoch zu Verunsicherung und zurückhaltenderen Buchungen.
Bei Pauschalreisen ist die Lage zum Reisebeginn entscheidend
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Sie gilt im Reiserecht aber als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände. Deshalb bieten Veranstalter üblicherweise keine Reisen in betroffene Länder an. Bei bereits gebuchten Pauschalreisen ist ein kostenloser Rücktritt in der Regel möglich, wenn die konkrete Gefahrenlage zum geplanten Reisebeginn weiter besteht oder sehr wahrscheinlich ist.
Reiserechtler halten einen Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen vor Reisebeginn für eine vertretbare Orientierung. Eine Absage lange vorher kann dagegen zu früh sein, weil sich die Sicherheitslage bis zum Abflug ändern kann. Bei einer Hadsch-Reise im Mai ist deshalb die Entwicklung näher am Reisetermin besonders relevant.
Die Pilgerfahrt nach Mekka zählt zu den Säulen des Islam. Viele Pilger fliegen nach Dschidda und fahren von dort mit Zug, Bus oder Auto weiter nach Mekka. Hadsch-Reisen werden über die staatliche Plattform Nusuk geregelt.
Einzeln gebuchte Flüge bleiben an die Tarifregeln gebunden
Wer ein Flugticket direkt bei einer Airline gekauft hat, kann den Kauf nicht allein wegen einer Reisewarnung kostenfrei rückgängig machen. Entscheidend sind dann die Tarifbedingungen oder ein Kulanzangebot der Fluggesellschaft, etwa für eine Umbuchung.
Anders liegt der Fall bei einer Annullierung. Wird ein Flug etwa wegen einer Flughafensperrung abgesagt, besteht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Der Flughafen in Riad bleibt nach einem Angriff vom vergangenen Wochenende bis in die Nacht zu Samstag, 17. Oktober, geschlossen. Mehrere internationale Airlines, darunter Lufthansa, hatten Flüge in die saudische Hauptstadt bereits zuvor vorläufig eingestellt.
Für gebuchte Reisen zählt damit nicht die Warnung allein, sondern vor allem, ob die Gefahr zum konkreten Starttermin fortbesteht und welche Reiseleistung gebucht wurde. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |