Rückruf in BW und Hessen: Kölln warnt vor Frühstücksflocken

Die Firma Kölln ruft eine Charge Frühstücksflocken zurück. (Symbolbild) | Foto: Sina Schuldt/dpa
  • Die Firma Kölln ruft eine Charge Frühstücksflocken zurück. (Symbolbild)
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  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Elmshorn. Verbraucher in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern sollten bestimmte Frühstücksflocken von Kölln nicht essen: Das Unternehmen ruft „Kölln Zauberfleks Schoko“ in der 375-Gramm-Packung wegen des Verdachts auf Fremdkörper zurück.

Betroffen ist nach Angaben auf lebensmittelwarnung.de Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. April und der Chargennummer L6165.

Verkauft wurde das Produkt in mehreren Ländern. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Diese Gefahr nennt der Hersteller

Die möglichen Fremdkörper können laut Warnung eine Verletzungsgefahr oder Erstickungsgefahr darstellen. Das betroffene Produkt sollte deshalb keinesfalls verzehrt werden.

Was Kunden jetzt tun sollten

  • Produktbezeichnung: „Kölln Zauberfleks Schoko“
  • Packungsgröße: 375 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 17. April
  • Chargennummer: L6165
  • Empfehlung: Nicht verzehren und ins Geschäft zurückbringen

Nach Unternehmensangaben wird der Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet, wenn die Packung im jeweiligen Geschäft zurückgegeben wird. dpa/red

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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