Rentenpunkte nach Scheidung zurückholen: Diese Frist zählt

Rentenpunkte nach Scheidung weg? Meist ja – Ausnahme: der Tod des oder der Ex innerhalb von 36 Monaten. | Foto: dpa
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Rentenpunkte nach Scheidung zurückholen. Abgegebene Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich lassen sich in einem engen Ausnahmefall wieder gutschreiben, wenn der frühere Ehepartner innerhalb von 36 Monaten nach der Rententeilung stirbt.

Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner in der Regel automatisch zwischen beiden aufgeteilt. Das soll Nachteile ausgleichen, wenn ein Partner wegen Haushalt oder Familie beruflich zurückgesteckt hat.

Wer dabei Rentenpunkte an den Ex-Partner abgegeben hat, bekommt diese normalerweise nicht zurück. Nach Angaben des Interessenverbands Unterhalt- und Familienrecht, kurz ISUV, gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Stirbt der oder die Ex innerhalb von drei Jahren nach dem Versorgungsausgleich, kann die Kürzung der eigenen Rente rückgängig gemacht werden.

Der Antrag muss bei der Rentenversicherung eingehen

Automatisch passiert das nicht. Betroffene müssen selbst einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, damit die Kürzung aufgehoben werden kann.

Wird der Antrag bewilligt, gilt die Rückgängigmachung laut ISUV ab dem Monat nach der Antragstellung. Sie wirkt also nicht rückwirkend ab dem Todestag des früheren Ehepartners.

Wichtig ist zudem, dass Behörden Geschiedene über den Tod des oder der Ex nicht informieren. Wer davon nichts erfährt und die Frist von 36 Monaten verstreichen lässt, kann die Kürzung später nicht mehr rückgängig machen.

Für geschiedene Rentenversicherte zählt damit vor allem, ob der Todesfall innerhalb von drei Jahren nach der Teilung liegt und der Antrag rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt wird. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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