Rente fair teilen für Ehepaare: Was das Ende der Witwenrente ändert
- Witwenrente vor dem Aus? Die Rentenkommission denkt über ein Pflicht-Splitting nach. Klingt gerecht – kann aber für Hinterbliebene finanziell schlechter sein als die Witwenrente.
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Witwenrente. Sollte sie abgeschafft werden, würde sich für viele Ehepaare die spätere Einkommensverteilung ändern. Eine Rentenkommission der Bundesregierung prüft laut Berichten, ob stattdessen ein verpflichtendes Rentensplitting eingeführt werden könnte. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte zwischen beiden Partnern aufgeteilt.
Die Idee dahinter. Wer wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger arbeiten konnte, soll trotzdem stärker an den Rentenansprüchen des Partners beteiligt sein. Bislang ist dieses sogenannte Rentensplitting nur freiwillig möglich und an Bedingungen geknüpft. So muss die Ehe ab 2002 geschlossen worden sein oder beide Partner müssen nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Außerdem verlangt die Deutsche Rentenversicherung mindestens 25 Versicherungsjahre für beide Partner.
Beispiel zeigt die Verschiebung der Renten
Wie sich das finanziell auswirken kann, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Ein Mann hat insgesamt 60 Entgeltpunkte gesammelt, davon 40 während der Ehe. Seine Frau kommt auf 20 Entgeltpunkte, davon 10 aus der gemeinsamen Zeit.
Ohne Rentensplitting würde sich daraus bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro je Punkt ergeben:
- Mann: 2.447 Euro monatliche Bruttorente
- Frau: 816 Euro monatliche Bruttorente
- Gesamt: 3.263 Euro
Beim Rentensplitting werden nur die Punkte aus den Ehejahren geteilt. Da der Mann in dieser Zeit 30 Punkte mehr erworben hat, gehen 15 Punkte an die Ehefrau. Die Punkte aus Zeiten vor der Ehe bleiben unverändert.
Die monatlichen Renten würden sich dadurch verschieben:
- Mann: rund 1.836 Euro
- Frau: rund 1.428 Euro
An der gesamten Rentensumme des Paares ändert sich nichts. Sie wird lediglich gleichmäßiger verteilt.
Hinterbliebenenrente kann derzeit deutlich höher sein
Finanziell zeigt sich der größte Unterschied beim Todesfall. Stirbt im Beispiel der Mann zuerst, bekäme die Ehefrau ohne Splitting zusätzlich zu ihrer eigenen Rente eine große Witwenrente. Diese beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.
In Zahlen bedeutet das:
- Eigene Rente der Frau: 816 Euro
- Witwenrente: 1.346 Euro
- Gesamt: 2.162 Euro monatlich
Mit zuvor durchgeführtem Rentensplitting gäbe es keinen Anspruch mehr auf eine Witwenrente. Die Frau würde dann nur ihre eigene Rente aus dem Splitting erhalten. In dem Beispiel wären das 1.428 Euro und damit 734 Euro weniger im Monat.
Auch für den Mann hätte das Auswirkungen, falls seine Frau zuerst stirbt. Ohne Splitting bekäme er zusätzlich zu seiner eigenen Rente noch eine kleine Witwerrente von etwa 38 Euro. Grund ist, dass eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags von derzeit 1.077 Euro teilweise angerechnet wird.
Wo das Rentensplitting Vorteile haben kann
Trotz der niedrigeren Hinterbliebenenrente kann das Modell in bestimmten Situationen Vorteile haben:
- Die einmal aufgeteilte Rente bleibt dauerhaft bestehen
- Bei einer neuen Heirat entfällt sie nicht
- Zusätzliches Einkommen wird nicht auf die Rente angerechnet
Bei der klassischen Witwen- oder Witwerrente ist das anders. Sie endet in der Regel bei einer erneuten Heirat. Außerdem werden höhere Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Wird ein Rentensplitting durchgeführt und einer der Partner stirbt innerhalb von 36 Monaten, kann die Entscheidung noch rückgängig gemacht werden. Danach bleibt die Aufteilung dauerhaft bestehen. Für viele Paare entscheidet deshalb vor allem der mögliche Hinterbliebenenschutz darüber, welches Modell langfristig günstiger ist. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |