Reiten im Straßenverkehr: Regeln, Abstand und Sichtbarkeit
- Sicheres Verhalten gegenüber Pferden im Straßenverkehr.
- Foto: ADAC Hessen-Thüringen e.V.
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Reiten im Straßenverkehr. Wer die StVO-Regeln, den richtigen Sicherheitsabstand und gute Sichtbarkeit beachtet, reduziert Stress für Pferd und Verkehr und senkt das Unfallrisiko beim Ausritt.
Ob auf dem Weg zur Koppel oder beim Ausreiten: Pferde treffen früher oder später auf Autos, Motorräder oder Fahrräder. Als Fluchttiere können sie auf laute Geräusche und schnelle Bewegungen schreckhaft reagieren. Darum hilft es, Pferde schrittweise an typische Reize im Straßenverkehr zu gewöhnen.
Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. ordnet ein, dass Reiterinnen und Reiter nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich den gleichen Regeln unterliegen wie andere Verkehrsteilnehmer. Dazu zählen etwa Rechtsfahrgebot, „rechts vor links“, das Anhalten an roten Ampeln und das Beachten von Einbahnstraßen. Außerdem können spezielle Verkehrszeichen Wege oder Straßenabschnitte regeln. Fuß- und Fahrradwege sind in der Regel tabu, außer sie sind ausdrücklich für Reiter freigegeben.
Was im Straßenverkehr für Reiter zählt
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt, dass Tiere den Verkehr nicht gefährden dürfen. Praktisch bedeutet das, dass Reitende ausreichend Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft mitbringen sollten, um das Pferd sicher kontrollieren zu können. Eine allgemeine Prüfung wie beim Führerschein gibt es im Reitsport nicht.
Neben Training spielt Ausrüstung eine Rolle: Bei Dunkelheit und Dämmerung müssen Pferd und Reiter gut sichtbar sein. Möglich sind zum Beispiel reflektierende Westen oder Leuchtbänder für Reitende sowie Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken für das Pferd.
Überholen und Begegnen: Abstand, Tempo, Geräusche
Wer ein Pferd überholt, sollte laut ADAC einen seitlichen Sicherheitsabstand von etwa 2 Metern einhalten. Das gilt sowohl beim Reiten als auch beim Führen.
Wichtige Punkte für Auto-, Motorrad- und Radverkehr in der Nähe von Pferden:
- Rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver vermeiden.
- Nach dem Überholen erst mit ausreichend Abstand wieder einscheren.
- Wenn Überholen wegen Gegenverkehr oder unübersichtlicher Kurven nicht möglich ist, mit genügend Abstand hinter dem Pferd bleiben.
- Hupen und häufiges Klingeln vermeiden, weil plötzliche Geräusche Pferde erschrecken können.
Auch zu Fuß oder mit dem Rad gilt Rücksicht: Wer mit Hund unterwegs ist, sollte ihn bei Begegnungen heranrufen und anleinen, damit das Pferd nicht aufschreckt.
Freilaufendes Pferd und „Pferdeäpfel“: Was zu beachten ist
Ist ein Pferd allein auf oder neben der Fahrbahn unterwegs, empfiehlt sich besonders defensives Verhalten. Je nach Situation kann es nötig sein, im Schritttempo zu passieren oder anzuhalten, weil mit unvorhergesehenen Reaktionen gerechnet werden muss. Freilaufende Pferde sollten der Polizei gemeldet werden.
Bleiben beim Ausritt Hinterlassenschaften auf der Straße liegen, müssen diese nach dem Ausritt entfernt werden. Das betrifft auch Grün- oder Randstreifen neben der Fahrbahn. Auf Wald- oder Feldwegen ist das Aufsammeln nicht zwingend, trotzdem sollten Wege ohne größere Beeinträchtigungen passierbar bleiben.
Weitere Informationen finden sich beim ADAC unter https://www.adac.de/der-adac/regionalclubs/hessen-thueringen/ sowie zum Datenschutz unter http://www.adac.de/hth-infopflicht. Entscheidend im Alltag ist eine klare Linie: sichtbar sein, Regeln einhalten und bei Pferden konsequent mit Abstand und Ruhe fahren. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |