Recht auf Reparatur kommt ab 31. Juli: Das ändert sich für viele Geräte
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Rheinland-Pfalz. Wenn der Kühlschrank ausfällt oder das Smartphone streikt, muss das Gerät künftig nicht sofort ersetzt werden. Ab Freitag, 31. Juli gelten neue Regeln, die Reparaturen für bestimmte Produktgruppen stärken. Gleichzeitig wird die Reparatur innerhalb der Gewährleistung attraktiver.
Ab Freitag, 31. Juli legt das neue Recht auf Reparatur für bestimmte Produktgruppen fest, dass eine Reparatur zu angemessenen Preisen möglich sein soll. Für manche Geräte müssen Hersteller bereits Ersatzteile vorhalten. Dazu zählen Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore, Waschmaschinen und -trockner sowie Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone.
Diese Produkte kommen neu dazu und so läuft es mit den Kosten
Zusätzlich führt das Gesetz Staubsauger und Saugroboter sowie bestimmte Batterien, Akkus und Datenspeicher auf. Für diese neuen Gruppen gilt vorerst aber nicht die Auflage, Ersatzteile vorzuhalten. Weitere Produktgruppen sollen nach und nach folgen.
Ruth Preywisch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert: Die Ersatzteilpflicht sollte nun schnellstmöglich auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden, damit eine mögliche Reparatur nicht an fehlenden Ersatzteilen scheitert.
Kostenfrei ist das Recht auf Reparatur nicht. Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen. Damit die Bevölkerung die Kosten vorab einschätzen kann, müssen Hersteller typische Reparaturpreise auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Parallel führt die Ausweitung des Gewährleistungsrechts neue Anreize für die Reparatur ein. Tritt ein Defekt innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf, können Verbraucherinnen und Verbraucher reparieren lassen oder eine Neulieferung verlangen. Wer sich für die Reparatur entscheidet, verlängert die Gewährleistungsfrist künftig von zwei auf drei Jahre.
Wichtig bleibt: Gegenüber dem Handel können Verbraucherinnen und Verbraucher die kostenlose Gewährleistung zwei Jahre lang geltend machen. Bei Produkten, die nach Freitag, 31. Juli gekauft werden, verlängert sich diese bei einer Reparatur um 12 Monate.
Das neue Recht auf Reparatur gibt zudem gegenüber dem Hersteller eine kostenpflichtige Reparaturmöglichkeit, wenn die Gewährleistung nicht greift, etwa bei Eigenverschulden oder nach Ablauf der Frist. Das kann auch Geräte betreffen, die schon vor Freitag, 31. Juli gekauft wurden.
Preywisch sieht dennoch offene Fragen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte der Preis für Reparaturen eine Hürde bleiben, da im Gesetzt nicht geklärt ist, was angemessen ist. Außerdem sei schwer zu ermitteln, wie lange das Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller für ein erworbenes Produkt eingefordert werden kann.
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Artikel zum Recht auf Reparatur. Zudem hilft der Umtausch-Check der Verbraucherzentrale bei einer rechtlichen Ersteinschätzung und beantwortet Fragen zu Rückgabe, Gewährleistung und Garantie.
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |