Prüfpflicht in Ahrweiler vor Abriss: Kreis mahnt Artenschutz

Insbesondere ältere oder leerstehende Gebäude bieten nach Angaben der Kreisverwaltung häufig Unterschlupf für Tiere. (Symbolbild) | Foto: Arne Dedert/dpa
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Ahrweiler. Vor Sanierung, Umbau oder Abriss eines Gebäudes kann eine Artenschutzprüfung nötig sein. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin. Besonders ältere oder lange leerstehende Gebäude dienen häufig als Lebensraum für geschützte Tiere.

Vögel nisten etwa unter Dachvorsprüngen oder in Mauerspalten. Fledermäuse nutzen Gebälk, Fassadenverkleidungen oder Rollladenkästen als Quartier. Auch Nagetiere wie der Siebenschläfer sowie verschiedene Insektenarten können Gebäude besiedeln.

Nach dem Landesnaturschutzgesetz Rheinland Pfalz müssen Gebäude deshalb vor Bauarbeiten untersucht werden, wenn Lebensstätten geschützter Arten zu erwarten sind. Das Ergebnis der Prüfung muss vor Beginn der Arbeiten an die zuständige Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Fachleute sollen Gebäude prüfen

Die Kreisverwaltung empfiehlt, dafür Fachleute einzubeziehen. Dazu zählen Biologen oder speziell geschulte Gutachter. Sie können erkennen, ob Tiere oder ihre Quartiere vorhanden sind.

Werden geschützte Arten entdeckt, müssen Schutzmaßnahmen geplant werden. Möglich sind zum Beispiel der Erhalt von Quartieren, Ersatzlebensräume oder eine Umsiedlung der Tiere.

Wer Bauarbeiten vorsätzlich ohne Untersuchung beginnt und dabei geschützte Tiere oder ihre Fortpflanzungs und Ruhestätten beeinträchtigt, riskiert laut Kreisverwaltung empfindliche Strafen. In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Nabu rät zu früher Planung

Der Naturschutzbund Nabu Rheinland Pfalz begrüßt die Hinweise. Nach Einschätzung des Verbandes werden geschützte Arten bei Bauprojekten noch immer häufig übersehen. Besonders Fledermäuse könnten jahrelang unentdeckt in Gebäuden leben.

Viele Eigentümer fürchten Verzögerungen oder höhere Kosten durch den Artenschutz. Laut Nabu entstehen Probleme meist erst dann, wenn das Thema erst während laufender Bauarbeiten berücksichtigt wird.

Eine frühzeitige Prüfung kann Konflikte vermeiden. Häufig reicht eine Anpassung des Bauzeitplans. Viele Fledermausarten nutzen Gebäude nur im Sommer als Quartier. Arbeiten können daher oft in Zeiten stattfinden, in denen die Tiere nicht anwesend sind, solange ihre Quartiere erhalten bleiben.

Moderne Sanierungen können laut Nabu sogar neue Lebensräume schaffen. Gemeinsam mit dem Leibniz Institut für Zoo und Wildtierforschung arbeitet der Verband an Lösungen, bei denen künstliche Fledermausquartiere direkt in gedämmte Fassaden integriert werden. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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