Powerbank im Flugzeug: Das gilt fürs Handgepäck

Nur noch im Handgepäck und mit maximaler Kapazität von 100 bis 160 Wattstunden: Powerbanks können an Bord einer Airline schnell zur Gefahr werden. | Foto: Till Simon Nagel/dpa-mag
  • Nur noch im Handgepäck und mit maximaler Kapazität von 100 bis 160 Wattstunden: Powerbanks können an Bord einer Airline schnell zur Gefahr werden.
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Powerbank im Flugzeug. Im Flugzeug dürfen Powerbanks in der Regel nur ins Handgepäck, und je nach Kapazität oder Airline gelten zusätzliche Einschränkungen.

Wer Smartphone, Tablet oder Kopfhörer auf Reisen laden will, sollte den Akku vor dem Abflug prüfen und richtig verstauen. Gerade weil das Handy oft auch als Bordkarte oder Unterhaltungsgerät dient, ist die Powerbank für viele unterwegs praktisch.

Der wichtigste Punkt kommt vom TÜV-Verband und deckt sich mit den internationalen Regeln für Akkus im Flugverkehr. Powerbanks enthalten meist Lithium-Ionen-Akkus. Werden sie beschädigt, kann gespeicherte Energie plötzlich mit Rauch und Flammen freigesetzt werden. An Bord ist das ein Sicherheitsrisiko. Deshalb gehören solche Geräte nicht in den aufgegebenen Koffer.

Nur unbeschädigte Powerbanks dürfen mit an Bord

Vor dem Flug lohnt ein Blick auf das Gerät. Beschädigte oder aufgeblähte Powerbanks sind für die Mitnahme nicht geeignet. Auch nach einem Sturz auf harten Boden können im Inneren Schäden entstanden sein, selbst wenn außen nichts zu sehen ist.

Wichtig ist außerdem, die Kontakte vor versehentlichem Kontakt mit Metallgegenständen zu schützen. So sinkt das Risiko, dass es im Gepäck zu Problemen kommt.

  • Powerbanks gehören ins Handgepäck und nicht in den eingecheckten Koffer.
  • Beschädigte oder aufgeblähte Geräte sollten nicht mitgeführt werden.
  • Auch nach Stürzen ohne sichtbare Spuren kann ein Akku im Inneren beschädigt sein.
  • Die Kontakte sollten so verstaut sein, dass sie nicht mit Schlüsseln oder anderen Metallteilen in Berührung kommen.

Bei der Kapazität gibt es klare Grenzen

Entscheidend ist die Leistung in Wattstunden. Powerbanks bis 100 Wattstunden, das entspricht rund 27.000 Milliamperestunden, sind bei vielen Airlines erlaubt. Die Angabe steht meist auf dem Gerät oder in der Anleitung.

Bei Modellen mit 100 bis 160 Wattstunden ist oft eine ausdrückliche Zustimmung der Airline nötig. Über 160 Wattstunden sind Powerbanks im Flugverkehr grundsätzlich nicht zugelassen.

  • Bis 100 Wattstunden meist erlaubt.
  • 100 bis 160 Wattstunden oft nur mit Erlaubnis der Airline.
  • Über 160 Wattstunden nicht erlaubt.

Auch an Bord gelten je nach Airline eigene Vorgaben

Die International Air Transport Association, kurz IATA, gibt Richtlinien für den Transport von Akkus im Flugzeug vor. Im Detail können sich die Regeln der Fluggesellschaften aber unterscheiden.

So erlauben manche Airlines nur den Transport, nicht aber die Nutzung der Powerbank während des Flugs. Teilweise ist auch das Laden der Powerbank am Sitzanschluss untersagt. Manche Fluggesellschaften verlangen zudem, dass das Gerät während des gesamten Flugs griffbereit bleibt und nicht im Gepäckfach liegt.

Beim Kauf zählt nicht nur der Preis

Wer eine neue Powerbank auswählt, sollte auf nachvollziehbare Herstellerangaben und Schutzfunktionen achten. Der TÜV-Verband nennt das CE-Kennzeichen als Mindeststandard. Das GS-Zeichen kann zusätzlich auf eine unabhängige technische Prüfung hinweisen.

Fehlende technische Daten oder unvollständige Herstellerangaben sind eher ein Warnsignal. Praktisch sind ausgewiesene Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefenentladung und Überhitzung. Für den Alltag gilt damit vor allem eines: Vor dem Abflug zählen Handgepäck, intakter Akku und der Blick in die Regeln der Airline. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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