Neue Regeln für E-Scooter: Das gilt ab 1. April 2026

Neue Regeln für E-Scooter: Die eKFV-Novelle stellt E-Scooter im Alltag rechtlich weitgehend Fahrrädern gleich und bringt neue Technikpflichten für künftige Neufahrzeuge. Wichtig sind vor allem die StVO-Änderungen und die Regeln zum Abstellen von Leih-Scootern. | Foto: Charlotte Basaric-Steinhübl
  • Neue Regeln für E-Scooter: Die eKFV-Novelle stellt E-Scooter im Alltag rechtlich weitgehend Fahrrädern gleich und bringt neue Technikpflichten für künftige Neufahrzeuge. Wichtig sind vor allem die StVO-Änderungen und die Regeln zum Abstellen von Leih-Scootern.
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Neue Regeln für E-Scooter. Wer mit dem E-Scooter zur Arbeit fährt oder einen Leih-Scooter für die letzte Strecke nutzt, bekommt dadurch mehr Klarheit bei Schildern, Regeln und beim Parken. Die Deutsche Verkehrswacht ordnet die Änderungen so ein, dass Verhaltensregeln künftig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stehen und Elektrokleinstfahrzeuge stärker an den Radverkehr angeglichen werden.

Wichtig für die Praxis ist die Zeitleiste. Neue technische Vorgaben gelten für Neufahrzeuge ab 1. April 2026. Die verhaltensrechtlichen Änderungen in der StVO gelten ab 1. März 2027. Bereits zugelassene Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden. Das ist Bestandsschutz.

Was sich bei Regeln und Schildern im Verkehr ändern soll

Die bisherigen Verhaltensvorschriften der eKFV werden aufgehoben und vollständig in die StVO überführt. Im Ergebnis werden Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich weitgehend dem Radverkehr gleichgestellt.

Im Alltag bedeutet das vor allem:

  • Verkehrszeichen mit dem Sinnbild Radverkehr gelten grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge
  • Zusatzzeichen wie Radverkehr frei beziehen Elektrokleinstfahrzeuge mit ein
  • Nebeneinanderfahren ist wie bei Fahrrädern erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird
  • Parkvorschriften für Fahrräder gelten entsprechend auch für Elektrokleinstfahrzeuge

Ausnahme:

  • Alkoholgrenzen wie bei Autofahrern
  • Überholabstände wie bei Kraftfahrzeugen

Leih-E-Scooter abstellen: Kommunen sollen genauer steuern können

Für ortsunabhängig angebotene Elektrokleinstfahrzeuge, also typischerweise Leih-Scooter, wird klargestellt: Kommunen können lokal festlegen, wo diese Fahrzeuge abgestellt werden dürfen oder nicht.

Das kann im Alltag je nach Ort zu klareren Abstellflächen oder zu Zonen führen, in denen Abstellen nicht erlaubt ist. Einheitliche Regeln für alle Städte ergeben sich daraus nicht automatisch, weil es kommunal geregelt werden kann.

Bußgelder: Tatbestände werden an den Radverkehr angeglichen

Mit der Angleichung an den Radverkehr sollen auch die Tatbestände im Bußgeldkatalog angepasst werden. Neu geregelt werden laut Deutscher Verkehrswacht unter anderem:

  • Personenmitnahme
  • Anhängerbetrieb
  • Verstöße gegen Auflagen von Ausnahmegenehmigungen

Neue Technik-Vorgaben für Neufahrzeuge: Blinker, Bremsen, Batterie

Ab 1. April 2026 sollen für Fahrzeuge, die neu in den Verkehr kommen, neue technische Anforderungen gelten. Übergangsweise gilt: Für Fahrzeuge, die vor 1. Januar 2027 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, sollen die bisherigen technischen Vorschriften noch bis Ende des Jahres weiter gelten.

Die wichtigsten Punkte, die für neue Modelle relevant werden:

  • Blinkerpflicht für einspurige Elektrokleinstfahrzeuge. Die Aktivierung muss optisch und akustisch angezeigt werden. Außerdem sollen konstruktive Maßnahmen verhindern, dass Blinker durch die Hand am Lenker verdeckt werden.
  • Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge sollen voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen haben.
  • Bei Stromausfall muss das Fahrzeug sicher abbremsen können, mindestens 1,54 m/s².
  • Die Verzögerung muss zusätzlich unter Nassbedingungen nachgewiesen werden.
  • Batterien sollen den Anforderungen der DIN EN 17128 entsprechen.
  • Ständer sollen bestimmten EU-Prüfanforderungen entsprechen, um die Standsicherheit zu gewährleisten.

Kennzeichnung und verbotene Zusatzausstattung: mehr Vorgaben, weniger Spielraum

Die Novelle sieht neue verbindliche Regelungen zur Fahrzeugkennzeichnung vor. Dazu gehören eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, ein Fabrikschild und Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit über 30 Jahre sowie klare Anforderungen an Anbringung und Gestaltung.

Zudem wird klargestellt, welche Ausstattung zulässig ist:

  • Nur vorgeschriebene und zulässige lichttechnische Einrichtungen dürfen angebracht sein
  • Außenwirksame, beleuchtete Werbeanlagen sind unzulässig
  • Sirenen oder andere akustische Signalgeber sind nicht erlaubt
  • Vorgeschrieben ist mindestens eine helltönende Glocke

E-Scooter-Regeln sollen im Verkehr stärker wie Fahrradregeln funktionieren, während neue Technikpflichten vor allem künftige Neufahrzeuge betreffen.

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße

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