Neue Fußfessel in Baden-Württemberg: Was sie Opfern bringt

Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. (Symbolbild) | Foto: Jonas Walzberg/dpa
  • Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. (Symbolbild)
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Stuttgart. Opfer häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg sollen ab Dienstag, 1. Juli, früher gewarnt und besser geschützt werden: Dann kann eine elektronische Aufenthaltsüberwachung per Fußfessel in besonders gefährlichen Fällen eingesetzt werden.

Hintergrund sind hohe Fallzahlen im Südwesten. Nach Angaben des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr 17.400 Menschen in Baden-Württemberg Opfer sogenannter Partnerschaftsgewalt. Das ist der höchste Stand seit zehn Jahren. Die Polizei registriert demnach täglich rund 50 neue Fälle in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. Viele Taten bleiben nach Einschätzung des Landeskriminalamts zudem unentdeckt.

Wann die Fußfessel angeordnet werden kann

Nach richterlichem Beschluss ist die Maßnahme künftig auch bei häuslicher Gewalt, Partnerschaftsgewalt und in Stalking-Fällen möglich. Bislang war das in Baden-Württemberg nur bei terroristischen Gefährdern vorgesehen. Die Überwachung ist für Hochrisikofälle gedacht. Sie gilt zunächst für höchstens sechs Monate und kann um jeweils drei Monate verlängert werden.

Was das System für Opfer leisten soll

Opfer erhalten ein Empfangsgerät, das automatisch warnt, wenn sich ein potenzieller Täter einer festgelegten Schutzzone nähert. Gleichzeitig wird die Polizei automatisch alarmiert. Ziel ist, dass Betroffene rechtzeitig Schutz suchen können, bevor es zu einem Angriff kommt.

  • Warnung bei Annäherung an eine Schutzzone
  • Automatischer Alarm an die Polizei
  • Einsatz nur nach richterlichem Beschluss
  • Gedacht für besonders gefährliche Fälle

Wie die Technik funktioniert

Die Fußfessel ist technisch ein GPS-Sender am Fußgelenk. Er kann in Echtzeit mit einem GPS-Gerät des Opfers kommunizieren. So lässt sich erkennen, wenn verbotene Zonen betreten oder Schutzbereiche unterschritten werden. Je nach rechtlicher Vorgabe können auch Zeiten und Bereiche festgelegt werden, die ein Täter nicht betreten oder nicht verlassen darf. Einmal angelegt, kann die Fußfessel nicht geöffnet werden. Auf die Daten darf laut Regelung nur zugegriffen werden, wenn das System Alarm schlägt. Die gespeicherten Daten müssen nach zwei Monaten gelöscht werden.

Was mit Bewegungsbildern neu möglich ist

Das neue Gesetz erlaubt auch sogenannte Bewegungsbilder. Dafür werden Bewegungsdaten aus der Fußfessel ausgewertet. Nach Einschätzung der Polizei können dadurch Muster erkannt und Gefahren besser eingeschätzt werden. Kritiker hatten allerdings Bedenken geäußert, weil damit die Rechte der Betroffenen zusätzlich eingeschränkt werden könnten.

Wo die Grenzen der Fußfessel liegen

Die elektronische Überwachung hält einen Täter nicht körperlich auf. Sie ist deshalb kein vollständiger Schutz. Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig spricht von einem schweren Grundrechtseingriff und zugleich von einem möglichen Sicherheitsgewinn für Opfer. Ob die Fußfessel Täter tatsächlich abschreckt, ist nach seiner Einschätzung offen. Wer fest entschlossen sei, eine andere Person zu töten, könne das möglicherweise auch trotz Überwachung tun. Die Maßnahme sei daher nur ein Baustein unter mehreren. Auch das Innenministerium betont, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung andere Schutzinstrumente nicht ersetzt. Dazu zählen etwa Gefährderansprachen, Wohnungsverweise, Annäherungsverboten und Risikobewertungen. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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