Neue Bestattungsregel erlaubt in Rheinland-Pfalz Asche im Garten

Die Eltern von Johanna wollten an diesem Ort im Garten bestattet werden. (Archivbild) | Foto: Birgit Reichert/dpa
  • Die Eltern von Johanna wollten an diesem Ort im Garten bestattet werden. (Archivbild)
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Rheinland Pfalz. In Rheinland-Pfalz können Verstorbene unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten beigesetzt werden. Ein neues Bestattungsgesetz erlaubt seit einigen Monaten, Totenasche auf privatem Grundstück auszustreuen.

Für Johanna ist diese Regelung mehr als nur ein Gesetz. Die 63-Jährige hat die Asche ihrer Eltern unter einer großen Tanne in ihrem Garten verstreut. Neben einem kleinen Teich erinnern ein Stab mit Engelsflügeln, ein rostiges Herz und Hortensien an die beiden. „Es fühlt sich gut und richtig an“, sagt sie. Jeden Morgen gehe sie zu dem Platz und grüße ihre Eltern.

Wunsch der Eltern konnte erfüllt werden

Die Eltern hatten sich schon lange gewünscht, einmal auf dem Grundstück der Familie beigesetzt zu werden. Früher war das in Deutschland nicht erlaubt. Erst mit der Gesetzesänderung in Rheinland Pfalz konnten sie ihren Wunsch schriftlich beim Bestatter festhalten.

Der Vater starb Mitte April im Alter von 96 Jahren. Zweieinhalb Wochen später starb auch die Mutter mit 88 Jahren. Das Paar war fast 70 Jahre verheiratet.

Bei der Beisetzung wurde die Asche beider Eltern gleichzeitig aus Streuurnen auf den Boden gegeben. Angehörige legten weiße Rosenblätter darüber. Für die Familie war es ein würdevoller Abschied.

Nur in Rheinland-Pfalz möglich

Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Bestatter ist die Ausbringung von Totenasche auf privaten Grundstücken derzeit nur in Rheinland-Pfalz erlaubt. Dafür gelten klare Voraussetzungen.

  • Die verstorbene Person muss die Beisetzungsform und den Ort zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben.
  • Der letzte Hauptwohnsitz muss in Rheinland Pfalz gewesen sein.
  • Auch das Grundstück für die Ausbringung muss in Rheinland Pfalz liegen.
  • Nach der Ausstreuung gilt eine Ruhefrist von fünf Jahren.

Bestatter berichten bereits von wachsendem Interesse. Häufig werde ein persönlicher Ort gewählt, etwa unter einem Baum oder neben einer Lieblingsbank. Die Stelle wird danach meist mit einem Stein, Strauch oder kleinen Baum gekennzeichnet.

Weitere neue Möglichkeiten

Das Gesetz erlaubt auch, eine Urne zu Hause aufzubewahren. Außerdem kann ein kleiner Teil der Asche entnommen werden. Daraus lassen sich zum Beispiel Erinnerungsdiamanten herstellen.

Auch Johannas Eltern haben einen solchen Wunsch hinterlassen. Aus einem Teil der Asche sollen Diamanten gepresst werden. Johanna möchte sie später in einen Ring einsetzen lassen.

Für sie ist der Platz unter der Tanne inzwischen ein fester Teil des Alltags. Von der Terrasse aus kann sie den Erinnerungsort sehen. Dort möchte sie eines Tages ebenfalls ihre Asche verstreuen lassen. „Es gibt keinen Ort, an dem ich schöner liegen könnte.“ dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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