Nachrichten: Teufelsrad-Videos zeigen Lücke im Gesetz
- Oktoberfest: Rund um das Teufelsrad kursieren Tausende Aufnahmen, die Frauen während der Fahrt zeigen. Eine Recherche beleuchtet die Urheber und rechtlichen Lücken.
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Tausende Videos vom Teufelsrad auf dem Oktoberfest zeigen Frauen während der Fahrt, häufig ist dabei ihre Unterwäsche zu sehen. Eine BR-Recherche zeigt nun, wer hinter zahlreichen Aufnahmen steckt und warum Betroffene juristisch oft kaum dagegen vorgehen können.
Die Clips tragen Titel wie „Sexy Drunk Girls“ oder „Heiße Fahrt auf dem Oktoberfest“ und kursieren seit Jahren auf Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok. Teilweise manipulieren Betreiber die Vorschaubilder und montieren nackte Brüste oder Bilder aus Pornofilmen in die Teufelsrad-Szene.
Nachrichten: Wer die Aufnahmen verbreitet
Die Recherche führt zu mehreren Akteuren aus Bayern sowie zu einer Gruppe von YouTube-Profis aus der Ukraine. Sie nutzten die Videos offenbar gezielt, um die Reichweite von Social-Media-Accounts zu erhöhen.
Ein Mann aus Bayern lässt sich mit Dutzenden Accounts in Verbindung bringen. Die erfolgreichsten, inzwischen gelöschten Videos kamen zusammen auf mehrere hundert Millionen Aufrufe. Außerdem stieß das Rechercheteam auf eine Frau aus Oberbayern, die 2024 öffentlich von mehr als 600 produzierten Videos während des Oktoberfests berichtete und unveröffentlichtes Material zum Verkauf anbot.
Beide Personen beantworteten Fragen des BR nicht. Kurz nach der Kontaktaufnahme verschwanden einschlägige Inhalte. Auch in einer ukrainischen Telegram-Gruppe wurde ein Angebot gelöscht, das Videos mit ausschließlich Frauen für sechs Euro pro Minute anbot.
Warum das Gesetz oft nicht greift
Seit 2021 stellt der sogenannte Upskirting-Paragraf § 184k StGB bestimmte Aufnahmen unter Strafe. In vielen Fällen reicht die Regelung jedoch nicht aus, etwa wenn das gesamte Teufelsrad gefilmt wird, der Fokus nicht auf dem Intimbereich liegt oder die Frauen Radlerhosen tragen.
Das Oktoberfest ist zudem eine öffentliche Veranstaltung, bei der das Filmen anderer Personen in bestimmten Situationen erlaubt sein kann. Eine weitere Lücke betrifft realistisch wirkende, digital erzeugte oder manipulierte Bilder. Solche Fälschungen sind nach aktueller Rechtslage nicht ausdrücklich strafbar.
Josephine Ballon, Geschäftsführerin der Organisation HateAid, kritisiert, dass Strafverfolgungsbehörden solche Fälle häufig nicht ausreichend ernst nähmen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior spricht im BR-Interview von einer Strafbarkeitslücke: „Das ist natürlich besonders schlimm für die Betroffenen, wenn sie zur Polizei gehen und die sie im Zweifel abweisen muss und sagen muss, da können wir nichts machen, weil das Verhalten nicht strafbar ist“, sagt Gumnior.
Plattformen löschen Inhalte, der Bund plant eine Verschärfung
Google, Meta und TikTok verwiesen auf ihre Plattformregeln und entfernten nach der Anfrage des BR Videos und Accounts. Die Betreiber des Teufelsrads setzen nach eigenen Angaben seit 2024 Hinweisschilder und weitere Maßnahmen gegen unzulässige Aufnahmen ein; bei einem Verdacht auf Upskirting verständigen sie die Polizei.
Die Bundesregierung plant unterdessen eine Verschärfung des Paragrafen. Das Bundesjustizministerium will auch voyeuristische Aufnahmen bekleideter Geschlechtsteile und sexualisierte Deepfakes künftig strafbar machen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung und soll bald im Kabinett beschlossen werden.
Der BR berichtet am Dienstag, 29. September, online bei BR24, im BR24 Radio, in der PULS Reportage auf YouTube, in der Abendschau und in den BR24-Fernsehnachrichten. Auch der Tagesschau-Podcast 11KM sowie Tagesschau und Tagesthemen greifen die Recherche auf; am Mittwoch, 30. September, folgt bei BR24 Radio ein ausführlicher „Funkstreifzug“. [red]
Autor:Film und Fernsehen: Shows, Serien und Stars aus Ludwigshafen |