Nachlass gemeinsam regeln: Diese Alternativen zum Testament gibt es

Ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, gibt Paaren gute Möglichkeiten, ihren Nachlass zusammen zu regeln. Es ist aber längst nicht die einzige Option. | Foto: Patrick Pleul/dpa-mag
  • Ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, gibt Paaren gute Möglichkeiten, ihren Nachlass zusammen zu regeln. Es ist aber längst nicht die einzige Option.
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Nachlass gemeinsam regeln. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihren Nachlass nicht nur mit einem gemeinschaftlichen Testament verbindlich ordnen, sondern je nach Wunsch auch stärker bindend oder deutlich flexibler vorsorgen.

Ein gemeinschaftliches Testament ermöglicht die gegenseitige Absicherung, etwa zugunsten des überlebenden Partners oder später der gemeinsamen Kinder. Für den Alltag wichtig ist vor allem der Unterschied bei der Bindungswirkung.

"Noch stärker bindend ist der Erbvertrag»" sagt Henrike von Scheliha, Professorin für Familien- und Erbrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Ein einseitiger Widerruf zu Lebzeiten, wie man ihn beim gemeinschaftlichen Testament vornehmen kann, ist dort grundsätzlich nicht möglich, sondern nur ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Anfechtung des Vertrags.

Einzeltestamente bleiben flexibler

"Wer dagegen maximale Flexibilität behalten möchte, fährt mit zwei Einzeltestamenten oft besser", sagt Henrike von Scheliha. In diesem Fall könnten beide Ehepartner jederzeit etwas an ihren Verfügungen ändern, auch ohne, dass der andere etwas davon mitbekomme, erklärt Ansgar Beckervordersandfort.

"Der Nachteil ist dann allerdings, dass der andere Ehegatte nie sicher weiß, ob er noch von seinem Ehegatten zum Erben eingesetzt ist", so Beckervordersandfort weiter. Dies sei insbesondere dann misslich, wenn man beispielsweise gemeinsam Eigentümer des Familienheimes sei und darauf vertraue, auch nach dem Tod des Partners das Haus weiter bewohnen zu können.

Damit hängt die passende Form der Nachlassregelung vor allem davon ab, ob Verbindlichkeit oder Änderungsfreiheit im Vordergrund steht. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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