Motorradschutzkleidung nach Kaskoschaden: Wann die Versicherung zahlt
- Nach einem Kaskoschaden kann auch beschädigte Motorradschutzkleidung wie Helm, Jacke oder Stiefel ersetzt werden, wenn sie beim Schaden am Bike betroffen war.
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Motorradschutzkleidung versichern. Eine Kasko kann nicht nur das Motorrad, sondern auch Helm und Schutzkleidung ersetzen, wenn die Teile beim Unfall oder Schaden am Bike beschädigt werden.
Gerade in den Sommermonaten wird wieder häufiger gefahren, oft auch spontan und in leichter Kleidung. Praktisch entscheidend ist dann weniger der Kaufpreis einzelner Teile, sondern die Frage, welches Kostenrisiko nach einem Kasko-Schaden bleibt, wenn Helm, Jacke oder Airbag-Weste mit beschädigt werden.
Die Versicherungsgruppe HUK-COBURG weist in einer aktuellen Medieninformation darauf hin, dass bei ihrer Motorrad-Kaskoversicherung die bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogene Ausrüstung mitersetzt werden kann. Genannt werden typische Ausrüstungsstücke wie Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel, außerdem Rückenprotektoren und Airbag-Westen.
Worauf es bei der Mitversicherung der Ausrüstung ankommt
Wichtig für die Einordnung ist die Bedingung, die HUK-COBURG ausdrücklich nennt. Der Ersatz greift nur dann, wenn die Schutzkleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad beschädigt wird.
Das macht in der Praxis einen spürbaren Unterschied:
- Abgedeckt: Ein selbst verschuldeter Unfall oder ein anderes Kasko-Schadenereignis am Motorrad, bei dem Helm oder Kleidung beschädigt werden.
- Nicht abgedeckt: Ein Diebstahl der Motorradjacke während einer Pause, zum Beispiel im Café, wenn kein Schaden am Motorrad vorliegt.
Finanziell relevant ist das, weil hochwertige Motorradschutzkleidung nach Angaben der HUK-COBURG schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, wenn komplette Ausrüstung inklusive moderner Sicherheitsfeatures zusammenkommt. Eine Mitversicherung kann damit das zusätzliche Kostenrisiko nach einem Kaskoschaden reduzieren.
Ein weiterer Punkt aus der Medieninformation: Die Ausrüstungsteile müssen beim Abschluss der Versicherung nicht gesondert angegeben werden. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |